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Laut Art. 12 des Gesetzes Nr. 3 vom 9. Jänner 2019 dürfen ab 31. Jänner 2019 nur Personen an Parteien spenden, welche in die Wählerlisten einer Süd-Tiroler Gemeinde bzw. einer Gemeinde in Italien eingetragen sind. Minderjährigen bzw. ausländischen Staatsbürgern ohne Hauptwohnsitz in Süd-Tirol bzw. in Italien ist es untersagt einer Partei zu spenden.

Die Süd-Tiroler Freiheit empfiehlt diesen Personen deshalb an den Verein Süd-Tiroler Freiheit in Innsbruck (IBAN: AT 87 3600 0000 0088 5079 BIC: RZTIAT22) zu spenden. Deine Spende ist auch über PayPal oder Kreditkarte in den unten angeführten Feldern möglich!

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Über Bankeinzug

Süd-Tiroler Freiheit
Raiffeisenkasse Bozen
(nur für Personen, welche in eine
Südtiroler Wählerliste eingetragen sind)
IT 35 Y 08081 11600 000300022900
RZSBIT21003

Verein Süd-Tiroler Freiheit, Innsbruck
Raiffeisen Landesbank Tirol
AT 87 3600 0000 0088 5079
BIC: RZTIAT22

Steuererklärung: Keine 2 Promille für die Süd-Tiroler Freiheit möglich!

Nachdem die staatliche Finanzierung für Parteien abgeschafft wurde, kann man nun zwar 2 Promille seiner Einkommenssteuer IRPEF einer politischen Partei zuweisen, wenn man seine Steuererklärung macht. Aber Parteien, die nicht im römischen Parlament vertreten sind, können das nicht nutzen. Deshalb kann die Süd-Tiroler Freiheit keine 2 Promille ihrer Einkommenssteuer IRPEF über die Steuererklärung erhalten.

Die Süd-Tiroler Freiheit hat sich bereits mehrfach gegen diese Ungleichbehandlung ausgesprochen, da nur die gesamtstaatlichen Großparteien und die SVP von dieser Regelung profitieren. Kleinere Parteien auf Landesebene werden benachteiligt.

Um auch weiterhin Politik für unsere Tiroler Heimat machen zu können, sind wir auf deine Spende angewiesen.