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Österreichische Staatsbürgerschaft für Süd-Tirol – Khols Vorbehalte nicht stichhaltig & widerlegbar

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Das Hauptausschussmitglied der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Lorenz Puff, bewertet die Vorbehalte des ehemaligen österreichischen Nationalratspräsidenten Andreas Khols für eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Süd-Tiroler als nicht stichhaltig und leicht widerlegbar.

Es ist nicht so, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft an die
Süd-Tiroler mit österreichischer Abstammung dem Pariser Abkommen
widersprechen würde. Das Gruber-Degasperi-Abkommen ist eine einseitige
Verpflichtung Italiens. Abgesehen davon gibt es ein
Völkergewohnheitsrecht, mit welchem unzählige Staaten schon seit vielen
Jahren ihren im Ausland lebenden Minderheiten die
Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen (so auch Italien und Deutschland),
allein deswegen ist das Argument eines etwaigen Vertragsbruches nicht
zulässig.

Auch ist es laut Lorenz Puff von der SÜD-TIROLER FREIHEIT nicht
zwingend notwendig die österreichische Verfassung zu ändern, da die
tatsächliche Ausgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts im
Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt wird. Dementsprechend wurde den
Bewohnern von Dreizehnlinden ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft
gewährt, ohne dass dafür einer Verfassungsänderung notwendig war.

Nachstehend wird nochmals im Detail auf die Bedenken von Dr. Andreas Khol eingegangen:

1) „Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Südtiroler mit
österreichischer Abstammung würde dem Pariser Abkommen widersprechen.
Wesentlicher Inhalt sei gewesen, den nach dem Hitler-Mussolini-Abkommen
staatenlos gewordenen Süd-Tirolern die italienische Staatsbürgerschaft
zurückzugeben. Österreich dürfe das Gruber-Degasperi-Abkommen nicht
brechen“.
In Wirklichkeit steht dort im Absatz 3 aber nur Folgendes:
„The Italian Government, with the aim of establishing good
neighbourhood relations between Austria and Italy, pledges itself, in
consultation with the Austrian Government and within one year from the
signing of the present Treaty: a) to revise in a spirit of equity and
brod-mindedness the question of the options for citizenship resulting
from the 1939 Hitler-Mussolini agreements; …”. Es handelt sich also nur
um eine einseitige Verpflichtung Italiens. Österreich hat sich zu
nichts verpflichtet und ist auch nicht Vertragspartner des zu
revidierenden Hitler-Mussolini-Abkommens.

2) „Es sollen keine „neuen Gräben entstehen“ zwischen jenen, die dann
auch österreichische Staatsbürger werden können und wollen und den
anderen die dies nicht wollen.“
Khol sagt nicht, warum er glaubt, dass
durch die Doppelstaatsbürgerschaft ein solcher Graben entsteht.
Vielmehr könnte man durch die doppelte Staatsbürgerschaft die
Entfremdung zwischen Österreich und der österreichischen Minderheit in
Süd-Tirol kleiner machen – das wäre wohl viel wichtiger! Zudem gibt es
auch heute schon circa 1.500 österreichisch-italienische
Doppelstaatsbürger in Süd-Tirol, ohne dass dies zu Spannungen führen
würde.

3) „Die Initiative der Süd-Tiroler sei mit den österreichischen Stellen
nicht abgesprochen worden.“
Das stimmt nicht! Bereits seit Jahren wird
dieses Themen von verschiedenen Süd-Tiroler Parteien und
Organisationen, sowie Parteien in Österreich vorgebracht. Außerdem
handelt es sich nicht allein um eine Süd-Tiroler Initiative, sondern
auch eine Initiative des FPÖ-Süd-Tirol-Sprechers Werner Neubauer
gemeinsam mit den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Königshofer und
Gartlgruber aus dem Bundesland Tirol vom März 2009:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00532/pmh.shtml

4) „Man müsse für die Ermöglichung der Doppelstaatsbürgerschaft die
Verfassung ändern und es sei eine Illusion zu glauben, dass sich dafür
eine Mehrheit im Nationalrat fände.“
Warum soll es notwendig sein die
Verfassung zu ändern? Im Paragraph 6 der österreichischen Verfassung
steht nichts Hinderliches. Die tatsächliche Ausgestaltung des
Staatsbürgerschaftsrechts ist im Staatsbürgerschaftsgesetz
(Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft
(Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG –
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005579 )
geregelt und könnte jederzeit zugunsten der Süd-Tiroler geändert werden.

Lorenz Puff
Hauptausschussmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT

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