Aktuelle Fragestunde (mit Antwort)

Kein Anrecht auf Covid-Kindergeld

Anfragen, Landtag

Viele Familien beklagen, dass lediglich Familiengemeinschaften, welche im Zeitraum vom 24.04.2020 bis 20.08.2020 die für die Notstandsleistungen „Soforthilfe Covid-19“ und „Covid-19-Sonderbeitrages für Miete und Wohnungsnebenkosten“ vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, Anrecht auf das Covid-Kindergeld haben.

Anfrage.

Antwort.

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