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Staatliches Wahlrecht: langfristige Gefahren erkennen

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Die Landtagsabgeordnete der Südtiroler Freiheit- Freies Bündnis für Tirol, Eva Klotz, begrüßt es, dass bei der Reform des staatlichen Wahlrechts die nichtitalienischen Volksgruppen von Sperrklauseln ausgenommen bleiben. Das Vertretungsrecht sowie die Garantie, ohne Bündniszwang für die Interessen der eigenen Volksgruppe in Rom eintreten zu können, sind unverzichtbar.

Auf längere Sicht genügt das aber nicht. Jede neue Wahlrechtsreform birgt nämlich neue Gefahren für die nichtitalienischen Volksgruppen mit sich, die jedes Mal mit großem Einsatz und Aufwand abgewehrt werden müssen, weil das Parlament in Rom in erster Linie die Interessen des Staates verfolgt. Außerdem hat die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt, dass Mehrheitsparteien der Volksgruppen der Einbindung in mächtige staatliche Parteiblöcke nicht widerstehen können und dass sie dadurch der Einbindung der gesamten Volksgruppe in den Staat Italien Vorschub leisten.

Die zunehmende Identifizierung der Volksgruppen mit dem Staat und dessen Interessen führt aber langfristig zur Selbstaufgabe und damit zur Integration in den italienischen Staat. Deshalb ergeht an die Südtiroler Volksvertreter in Rom die Aufforderung, sich nicht damit zu begnügen, die jeweils drohende Gefahr abzuwenden, sondern dahin gehend tätig zu werden, dass sich Südtirol aus der römischen Klammer befreit.

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
16. 5. 07

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