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Schriftliche Anfrage: Kostenbeitrag für Sprachkurse

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Das Personal mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis des Sanitätsbetrieb, mit freiberuflichem Vertrag, mit Dienstverpflichtung, mit Beauftragung als Sachverständiger und das Pflegepersonal mit dem Zweisprachigkeitsnachweis “C” mit einem Arbeitsverhältnis von mindestens 50%, hat Anrecht auf einen Kostenbeitrag für die Sprachausbildung im Höchstmaß von 5,00 Euro pro Stunde und jedenfalls bis zum Höchstbetrag von 540,00 Euro pro Person.

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