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Schriftliche Anfrage: Gefahrenzonenpläne – Wie ist der Stand?

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Schon seit mehreren Jahren sind die 116 Gemeinden Süd-Tirols verpflichtet, einen Gefahrenzonenplan zu erstellen und zu verabschieden. Bereits mit Dekret des Landeshauptmanns vom 5. August 2008, also vor fast zehn Jahren, wurde eine Durchführungsverordnung betreffend die Gefahrenzonenpläne erlassen. Die Bestimmungen und Fristen wurden mehrmals angepasst.

Nachstehend die Anfrage als PDF-Datei:

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Antwort:

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Gefahrenzonenplanung:

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