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Schriftliche Anfrage: Ensembleschutz in Süd-Tirol – Wie ist der Stand?

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Mit dem Ensembleschutzgesetz sollten erste Schritte in die Wege geleitet werden, um den Bestand des schützenswerten Architekturerbes in Süd-Tirol zu erfassen. Das Ensembleschutzgesetz des Landes räumt den Gemeinden dabei die alleinige Verantwortung ein. Laut Art. 25 des Landesraumordnungsgesetzes 13/1997, wurden alle Gemeinden dazu aufgerufen, binnen April 2006 (!) ein Verzeichnis der baulichen Liegenschaften zu erstellen, die unter Ensembleschutz zu stellen sind.

Nachstehend die Anfrage als PDF-Datei:

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Antwort:

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