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Schriftliche Anfrage: Asylbewerber und WOBI-Wohnungen

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Laut Verlautbarungen der Landesregierung sollen in Zukunft Asylbewerber WOBI-Wohnungen besetzen, bzw. die Gemeinden solche für Asylantragsteller anmieten können. Voraussetzung sei, „dass die betreffenden Wohnungen über einen längeren Zeitraum keine Verwendung fanden und dass auch keine Interessierten auf der Rangliste des WOBI sind“.

Nachstehend die Anfrage als PDF-Datei:

Das Dokument ist derzeit nicht abrufbereit. In Kürze wird das Dokument wieder hier erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

Antwort:

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