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Regierungskommissariat verhöhnt Recht auf Gebrauch der Muttersprache

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Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, wirft dem Regierungskommissariat vor, sich nicht ernsthaft für die Einhaltung des Sprachengleichstellungsgesetzes, insbesondere in Bezug auf das Deutsche, zu bemühen.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wollte mit einer Anfrage an den Landtag herausfinden, ob im Regierungskommissariat Verstöße gegen das seit 1988 gültige Gesetz gemeldet worden sind, und ob auf Grund dieser Verstöße das Regierungskommissariat Strafen verhängt hat. Die Antwort des Regierungskommissars ist, so Knoll, ein Hohn auf den Minderheitenschutz. Zum einen hat der Regierungskommissar auf Italienisch, also nicht in der Sprache des Anfragenden, zurückgeschrieben, zum anderen ist seine Stellungnahme äußerst unpräzise ausgefallen. Es seien keine Verstöße gegen den Gebrauch des Deutschen zu verzeichnen, hieß es kurz und bündig. Auf eventuelle Missachtungen des Ladinischen oder Italienischen ging der Regierungskommissar erst gar nicht ein.

Der SÜD-TIROLER FREIHEIT liegen dagegen durchaus Berichte über Meldungen beim Regierungskommissariat über Verstöße gegen den Gebrauch des Deutschen vor. Es ist sehr verwunderlich, dass der Regierungskommissar diese Vorkommnisse in Abrede stellt. Als Wächter über das Sprachstellungsgleichgesetz erweist er sich mit einem derartigen sorglosen Verhalten als absolut ungeeignet. Aus diesem Grund hat der Landtagsabgeordnete Sven Knoll nun einen Beschlussantrag eingereicht, der die Übertragung der Zuständigkeit für die Einhaltung des Sprachgengleichstellungsgesetzes auf den Landeshauptmann vorsieht.

L.-Abg. Sven Knoll

SÜD-TIROLER FREIHEIT

Aktuelle Fragestunde, Archiv, Sven Knoll
Senatsreform: Schwächung Süd-Tirols
Beschlussantrag: Übertragung der Zuständigkeit für die Einhaltung des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 auf den Landeshauptmann

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