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Recht auf Gebrauch der Muttersprache: auf Einhaltung bestehen, Aufweichungen nicht zulassen!

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Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Dr. Eva Klotz, bezeichnet es als ungeheuerlich, dass die für die Verletzung des Rechtes auf Gebrauch der Muttersprache Verantwortlichen jetzt versuchen, die Vorfälle herunter zu spielen und die Sprachbestimmungen anders auszulegen, was einer Aufweichung gleichkommt. Da gibt es nichts auszulegen und zu relativieren, das Gesetz ist ganz klar!

Es geht nicht darum, wie die Polizeimannschaft bei Verkehrskontrollen zusammengesetzt ist, sondern darum, dass jeder Bürger und jede Bürgerin in Südtirol das Recht haben, in der Muttersprache angesprochen zu werden. Es geht nicht an, darauf zu verweisen, dass bei jeder Verkehrskontrollen- Streife auch ein Beamter ist, der Deutsch kann, sondern jeder Polizist, der mit Fahrzeuglenkern in Kontakt tritt, muss deren Muttersprache gebrauchen! So sieht es das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 574 vom 15. 7. 1988 ganz klar vor!


Der oben erwähnte Rechtfertigungsversuch beweist nicht nur, dass Sicherheitsorgane das Recht auf Gebrauch der Muttersprache noch immer nicht ernst nehmen, sondern dass sie nicht daran denken, dieses fortan zu garantieren.

Es ist und bleibt Tatsache und ungesetzlich, dass bei Verkehrskontrollen auch jene Beamten, die kein Wort Deutsch sprechen, direkt auf die Fahrzeuglenker "angesetzt" werden!

Eva Klotz fordert alle auf, sich ja nicht mit Ausreden abspeisen zu lassen, sondern auf die Einhaltung der klar formulierten gesetzlichen Bestimmungen zu pochen! Der Landeshauptmann muss Auslegungen, mit welchen das Recht auf Gebrauch der Muttersprache aufgeweicht wird, ein schnelles Ende machen!

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
29. August 2007

Ein Recht stirbt, wenn man es nicht gebraucht!

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