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Pflanzenschutzmittel – Sichere Anwendung durch Zweisprachigkeit

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In den Wintermonaten und damit in der spritzlosen Zeit, könnte endlich die Zweisprachigkeit bei den Pflanzenschutzmitteln in Angriff genommen werden, so Bauer und Leitungsmitglied Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT. Die Pflanzenschutzmittel müssen vom Gesundheitsministerium in Rom zugelassen werden und sind daher wie Medikamente einzustufen. Auch wenn die Beipackzettel für Arzneien noch nicht wirklich zweisprachig sind, wie das Gesetz es vorschreibt, konnte doch eine teilweise, wenn auch auf Bitten und Warten fußende, deutsche Gebrauchsanweisung bei Medikamenten erreicht werden.

Die richtige Anwendung von Pflanzenschutzmittel und Dünger kann nur
durch Beschreibungen in der Muttersprache des Bauern garantiert werden.
Mehr als 90% der Bauern in Südtirol sind deutscher Muttersprache!
Damit werden für 90% dieser Berufsgruppe die für ihre Arbeit
notwendigen Pflanzenschutzmittel mit Gerbrauchsanweisungen,
Karenzzeiten, Wiedereintritt nach Ausbringung der Spritzmittel,
Mischbarkeit mit anderen Mitteln, Berostungsgefahr, Unverträglichkeit
bei gewissen Sorten usw. nur in einer Fremdsprache angeboten und
gezwungenermaßen gekauft.
 
Südtirol produziert 800.000 Tonnen Äpfel jährlich! Dazu kommen Trauben,
Kartoffeln und viele andere landwirtschaftliche Erzeugnisse. Diese
Produkte sind eine große Visitenkarte unseres Landes im Ausland, werden
in aller Welt angeboten und verkauft, garantieren das Einkommen von
tausenden bäuerlichen Familien!

Paradox in diesem Zusammenhang zwei Beispiele:

LOBENSWERT: Der Blattdünder Fruwax wird von der Firma DU PONT DE
NEMOURS ITALIANA S.r.l. in Cernusco sul Naviglio (Mailand) hergestellt.
Die Packungen sind zweisprachig beschriftet, es handelt sich um einen
Mineraldünger ohne Karenzzeit und ohne Pflanzenschutzmittelklasse.
Relativ ungiftig!

UNVERSTÄNDLICH: Das Insektizid Dursban wird von der Firma KWIZDA in
Löbendorf/ Korneyburg (Österreich) hergestellt und nur in Cotignola
(Ravenna) abgepackt. Es ist nur in italienisch beschriftet, gehört zur
Gefahrenklasse 2 der Pflanzenschutzmittel, ist mit dem Andreaskreuz
gekennzeichnet, die Karenzzeit beträgt bei Äpfeln 30 Tage, bei
Sonnenblumen und Soja sogar 4 Monate! Pflanzenschutzmittelklasse 2!!!

Mit 1. September 2008 wurden in den Mitgliedsländern der EU die
Bestimmungen zu den Pflanzenschutzmitteln harmonisiert. Was hindert
damit die Wiederverkäufer von Pflanzenschutzmitteln, Spritzmittel mit
mehrsprachiger Beschreibung, wenn notwendig aus dem Ausland anzubieten?
Denn Erfahrungsgemäß werden Produkte sehr schnell den
Markterfordernissen angepasst, wenn sie sonst nicht mehr gekauft
werden, so Roland Lang.

Zur Zweisprachigkeit bei Pflanzenschutzmitteln wird die SÜD- TIROLER
FREIHEIT in Absprache mit Bauern in den nächsten Wochen auch politische
Schritte einleiten.

Eine verständliche und damit richtige Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln muss schließlich im Interesse aller Bürger sein,
so der Obstproduzent Roland Lang.

Roland Lang
Mitglied der Landesleitung der SÜD-TIROLER FREIHEIT

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