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Nein zum Ausverkauf der Heimat!

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Geht es nach der SVP, soll es bei der Vergabe von neuen Wohnungen an Ortsfremde keine Zehn-Prozent-Obergrenze geben. Eine solche wollte der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer, im neuen Raumordnungsgesetz festschreiben lassen. Zimmerhofer, der Mitglied der zuständigen Gesetzgebungskommission ist, zeigt sich enttäuscht.

Zimmerhofer argumentiert: Der Artikel 38, Absatz 8 des neuen Raumordnungsgesetzes 151/18 ist für die Süd-Tiroler Freiheit von zentraler Bedeutung! In diesem Artikel geht es um die Festlegung des vorzubehaltenden Anteils von neuen Wohnungen für Ansässige. Im ursprünglichen Text des Artikels 38, Absatz 8, ist keine unmissverständliche Festlegung auf eine Hundert-Prozent-Bindung für Ansässige vorgesehen.

Bereits im Jahre 2014 hat die Süd-Tiroler Freiheit einen Beschlussantrag zur Eindämmung des Ausverkaufs der Heimat im Landtag eingereicht, welcher von der SVP-Mehrheit abgelehnt wurde. Durch diesen Verlust an Heimat werden die betroffenen Ortschaften nicht nur ausverkauft, sondern auch in ihrer ursprünglichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Struktur einschneidend verändert. Unsere Dörfer und Täler verlieren immer mehr ihre eigene Identität. Die Bindung an Grund und Boden geht verloren. Man betrachtet vieles nur mehr unter dem Aspekt des Geschäftemachens. Die Bau- und Immobilienlobby hat in Süd-Tirol anscheinend beste Kontakte zur Politik. Dies wird wohl auch ein Grund für die negative Entwicklung sein.

Neues Bauland oder Bausubstanz wird aufgrund der starken Nachfrage vonseiten Provinzfremder für die Einheimischen zu teuer. Vor allem für die Jugend wird das Wohnen in ihrer Heimat oft unerschwinglich. Die Zukunft der Jugend in ihrem Heimatdorf wird ihnen im wahrsten Sinn des Wortes „verbaut“. Viele sehen sich jetzt schon gezwungen, sich andernorts niederzulassen.

Laut Walter Obwexer, Professor an der Uni Innsbruck und Berater des ehemaligen österreichischen Bundeskanzlers in Fragen des Europarechts und Experte für europäisches Verfassungsrecht, gibt es kein Recht auf einen Zweitwohnsitz! Die Niederlassungsfreiheit für alle EU-Bürger gilt nur für Hauptwohnsitze, aber nicht für Ferienhäuser. Dies bedeutet: Jeder darf sich ein Haus kaufen. Er darf es vermieten oder als Erstwohnung selbst benutzen. Er darf aber keine Zweitwohnungen daraus machen. Die Tiroler Acht-Prozent-Lösung wurde von der EU nicht beanstandet.

Die Zukunft und Identität unseres Landes steht auf dem Spiel. Die Politik ist gefordert, jetzt endlich massiv und nicht nur kosmetisch gesetzgeberisch einzugreifen. Sollte es dieses neue Raumordnungsgesetz bis ins Plenum schaffen, wird die Süd-Tiroler Freiheit entsprechende Abänderungsanträge einreichen.

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Süd-Tiroler Freiheit

Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Beschlussantrag
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