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„Ius soli“: Nein zur Einbürgerung von fast einer Million Migranten!

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Die Süd-Tiroler Freiheit spricht sich entschieden gegen das neue Einbürgerungsgesetz der italienischen Regierung aus. Mit der Umstellung vom sogenannten „Ius sanguinis“ (Abstammungsprinzip) auf das „Ius soli“ (Territorialprinzip) würden über 800.000 Kinder von Migranten sofort die italienische Staatsbürgerschaft bekommen. „Durch das neue Gesetz werden unnötig Anreize geschaffen, nach Italien überzusetzen“, kritisiert Stefan Zelger, Mitglied der Landesleitung der Süd-Tiroler Freiheit.

„Italien will zurzeit schärfere Regeln für Hilfsorganisationen auf dem Mittelmeer erlassen. Ziel ist es, den Schleppern ihre kriminellen Machenschaften zu erschweren und den Migranten Anreize für die Überfahrt zu nehmen. Mit der Einführung des Abstammungsprinzips wird aber gleichzeitig ein weiterer Ansporn für die Übersetzung nach Italien gegeben. Italien untergräbt im selben Moment seine eigenen Maßnahmen“, kritisiert Zelger.

Die Süd-Tiroler Freiheit warnt in diesem Zusammenhang erneut davor, dass die Zuwanderung das sensible Gleichgewicht der Sprachgruppen in Süd-Tirol stören kann: „Die Ausländer in Süd-Tirol leben hauptsächlich in den Städten, und dementsprechend gehen ihre Kinder in die italienischen Schulen. Sie werden zu Italienern, und mit dem neuen Einbürgerungsgesetz noch schneller als zuvor. Diese Entwicklung wird sich negativ auf wichtige Bereiche der Autonomie, wie z.B. dem Proporz, auswirken!“

Die allermeisten der europäischen Staaten, bislang auch Italien, erkennen von Migranten geborene Kinder nicht sofort als Staatsbürger an. Kinder von Ausländern können bisher erst mit der Volljährigkeit die italienische Staatsbürgerschaft erlangen, vorausgesetzt, sie lebten ununterbrochen und legal im Staat.

„Das neue Einbürgerungsgesetz kann nicht im Interesse Süd-Tirols sein. Die SVP wird aber voraussichtlich auch hier zustimmen. Die Nibelungentreue zum PD hat bei der SVP längst zu masochistischen Zügen geführt“, betont Zelger abschließend.

Stefan Zelger, Mitglied der Landesleitung der Süd-Tiroler Freiheit.
stefan.zelger@suedtiroler-freiheit.com

„Ius soli“ bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Es wird daher auch als Territorialprinzip bezeichnet. Beim Ius soli ist es ohne Belang, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen.

Beim „Ius sanguinis“ (Abstammungsprinzip) ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft an die Staatsbürgerschaft der Eltern gebunden.

Das Ius soli bei der Geburt, allerdings an Bedingungen geknüpft, herrscht in: Belgien, Deutschland, Griechenland, Irland, Portugal und im Vereinigten Königreich.

Das sogenannte doppelte ius soli bei der Geburt herrscht in: Belgien, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien.

Das ius sanguinis herrscht in: Österreich, Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Italien, Rumänien, Slowenien, Dänemark, Zypern, Malta, Polen, Slowakei, Schweden, Finnland, Estland, Lettland und Litauen. Quelle: „Österreichische Gesellschaft für Europapolitik“

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