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Heimgeholter Nationalpark? Von wegen!

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Der zweite Gesetzgebungsausschuss hat den Gesetzentwurf zum Übergang des Nationalparks Stilfser Joch an das Land Süd-Tirol verabschiedet. Die SVP verkauft die Verabschiedung als autonomiepolitische Errungenschaft und täuscht damit die Bevölkerung, kritisiert der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer.

Der Bevölkerung wurde zumindest medial immer wieder eine „Heimholung“ des Nationalparks vermittelt, doch faktisch handelt es sich nur um einen verwaltungstechnischen Übergang, inklusive Übernahme der hohen Kosten.

In der kurzen Einführung in die Geschichte des Nationalparks im Gesetzentwurf heißt es lediglich: „Der Nationalpark wurde im Jahre 1935 errichtet mit der Zielsetzung die Flora zu schützen, die Fauna aufzuwerten, die landschaftlichen Schönheiten zu bewahren und den Tourismus zu fördern.“ Keinerlei Hinweis findet sich über die dunkle Seite der Geschichte, nämlich dass damals unter dem Faschismus fast der gesamte orografisch rechte Teil des Vinschgaus mit einem Federstrich sozusagen enteignet wurde, was für Bevölkerung und Gemeinden verheerende Folgen hatte.

Der Handlungsspielraum Süd-Tirols ist sehr eingeschränkt. Alle Bestimmungen des Landesgesetzes finden nur Anwendung unter Beachtung der Zielsetzungen und der Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung im Bereich der Schutzgebiete, der Vorgaben der EU im Rahmen der Natura 2000, der Alpenschutzkonvention und anderweitiger internationaler Verpflichtungen. Eine Neuabgrenzung bzw. eine Ausgliederung der besiedelten Gebiete ist weiterhin nicht möglich. In Artikel 7 (Nationalparkplan) und Artikel 8 (Parkordnung) wird explizit festgehalten, dass Plan und Parkordnung einem bindenden Gutachten des zuständigen staatlichen Ministeriums unterliegen und erst dann genehmigt werden können.

Mit Blick auf die Finanzbestimmungen in Artikel 17 rechnet das Land Süd-Tirol mit jährlichen Kosten von ca. 1.350.000 Euro. Auf die Frage von Zimmerhofer im Gesetzgebungssausschuss, was ein Süd-Tiroler Naturpark mit einer ähnlichen Größe, wie z.B. der Naturpark Rieserferner-Ahrn, pro Jahr kostet, wurde mitgeteilt, dass sich dort die Kosten auf ca. 500.000 Euro pro Jahr belaufen.

Ingesamt kann man sagen, dass mit der Aufteilung des Nationalparks in drei Verwaltungseinheiten ein Bürokratiemonster geschaffen wird, das nur zusätzliche Steuergelder verschlingt, über die der Staat im Grunde gar nicht verfügt. Bereits am 7. Juni 2017 hat der Süd-Tiroler Landtag einen Begehrensantrag der Süd-Tiroler Freiheit zur Rückstufung des Nationalparks in einen Süd-Tiroler Naturpark mit 17 Nein- und 9 Ja-Stimmen (inklusive jener des SVP-Abgeordneten Sepp Noggler) abgelehnt.

Dennoch will Zimmerhofer von seiner Forderung nicht abrücken. Schließlich geht es darum „ein altes Unrecht wiedergutzumachen und dem Bürger Kosten und Bürokratie zu ersparen“.

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
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