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Gesetzentwurf zur Umsetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler.

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In den letzten Wochen wurde viel über die doppelte Staatsbürgerschaft diskutiert. Im Sinne einer sachlichen Debatte gilt es nun, die nächsten Schritte zur Umsetzung aufzuzeigen. Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit hat zu diesem Zwecke namhafte Rechtsexperten aus Österreich damit beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, mit welchem dargelegt wird, wie die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler umgesetzt werden kann. Auch die meisten „offenen Fragen“ können damit beantwortet werden.

Die österreichischen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben im Koalitionsabkommen vereinbart: „Im Geiste der europäischen Integration und der Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf Grundlage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.“

Ausgehend von dieser Vereinbarung und den Süd-Tiroler Gleichstellungsgesetzen von 1979 wurde von den österreichischen Rechtsexperten DDr. Franz Watschinger und Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler eine Regierungsvorlage (Gesetzentwurf) ausgearbeitet, mittels derer den Süd-Tirolern deutscher und ladinischer Muttersprache die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht werden soll.

Gesetzesänderungen:
§58c des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ermöglicht auch heute bereits doppelte Staatsbürgerschaften für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen verloren haben und diese wiedererlangen wollen. Durch Zufügung eines Punktes 2 kann den Süd-Tirolern die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Anzeige“ ermöglicht werden.

Antragsberechtigte:
Gemäß Regierungsvereinbarung sollen die Süd-Tiroler deutscher und ladinischer Muttersprache antragsberechtigt sein. Das heißt, wer zum Zeitpunkt der Geburt in Süd-Tirol ansässig war oder in Österreich geboren wurde und sich der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe zugehörig erklärt hat, ist antragsberechtigt. Diese Regelung knüpft auch an die österreichischen Gleichstellungsgesetze für Süd-Tiroler von 1979, welche Süd-Tiroler als Angehörige der deutschen und ladinischen Sprachgruppe definieren.

Nachweis:
Als Nachweis können neben der Geburtsurkunde eine Wohnsitzbescheinigung und die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung dienen.

Wahlrecht:
Um jede Form der Sonderbehandlung zu vermeiden (welche eine Verfassungsänderung bedingen würde), werden den Süd-Tirolern keine Sonderrechte zugestanden, sondern sie bekommen dasselbe Wahlrecht wie alle anderen im Ausland lebenden Österreicher. Bei den EU-Wahlen ergibt sich dadurch ─ ganz im Sinne der Förderung eines europäischen Einigungsprozesses ─ erstmals die Möglichkeit, grenzüberschreitend zu wählen.

Evidenzstelle:
Für Auslandsösterreicher, die keinen Bezug zu einer Gemeinde in Österreich haben, gilt als Evidenzstelle normalerweise die Stadt Wien. Auf Grund der geographischen Nähe übernimmt diese Funktion für Süd-Tirol die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck; die Anträge zur „Anzeige der Staatsbürgerschaft“ werden an das Amt der Tiroler Landesregierung gerichtet.

Die Bemühungen zur Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler sind vom Bestreben getragen, die Spaltung der Tiroler Gesellschaft zu überwinden und die europäische Brückenfunktion Süd-Tirols zu stärken. Dazu bedarf es aber einer unpolitischen und sachlichen Diskussion.

Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit stellt den vorliegenden Gesetzentwurf daher allen Parteien zur Verfügung. Er soll als Diskussionsgrundlage dienen und konkret aufzeigen, wie die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler umgesetzt werden kann.

Süd-Tiroler Freiheit,
Landtagsklub.

Das Dokument ist derzeit nicht abrufbereit. In Kürze wird das Dokument wieder hier erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

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