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Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler: Leicht und schnell umsetzbar

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In den letzten Monaten wurde intensiv über die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft für die Süd-Tiroler diskutiert. Mehr als 22.000 Österreicher haben mit ihrer Unterschrift die parlamentarische Bürgerinitiative der SÜD-TIROLER FREIHEIT unterstützt. In der Folge wurden von den österreichischen Ministerien Stellungnahmen zur Thematik eingeholt, und auch das Expertengutachten des Innsbrucker Universitätsprofessors Obwexer bestätigte, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler möglich ist.

Kommende Woche findet nun im österreichischen Parlament eine Expertenanhörung zur doppelten Staatsbürgerschaft statt. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT hat daher von österreichischen Top-Juristen und Universitätsprofessoren einen beschlussfertigen Gesetzentwurf erstellen lassen, der so nur mehr vom österreichischen Parlament beschlossen werden müsste, um den Süd-Tirolern die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft -als Doppelstaatsbürgerschaft- zu ermöglichen.

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz wurde der Gesetzentwurf erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt und wird nächste Woche den Parlamentariern in Wien überreicht.
Während bisher immer nur in der Theorie über die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft diskutiert wurde, legt die SÜD-TIROLER FREIHEIT nun erstmals einen konkreter Entwurf vor, der aufzeigt, welche Abänderungen des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes es bräuchte, um den Süd-Tirolern die österreichische Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.

Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz sieht heute bereits Doppelstaatsbürgerschaften beim Erwerb durch Anzeige (§ 58c 1.) vor. Betroffen sind davon Bürger, die ihre österreichische Staatsbürgerschaft unfreiwillig verloren haben, weil sie sich aufgrund von Verfolgung oder wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich, in der Zeit des Nationalsozialismus ins Ausland begeben haben.

Auch die Süd-Tiroler Bevölkerung hat gegen ihren Willen die österreichische Staatsbürgerschaft verloren.
Aufbauend auf dem bestehenden § 58c 1. -Erwerb durch Anzeige- wird diesem Paragraphen ein Punkt 2 hinzugefügt, welcher den Süd-Tirolern ebenfalls den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ermöglicht.

Leicht und schnell umsetzbar:

Entgegen der von verschiedenen Politikern vorgebrachten Bedenken, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler nur sehr schwierig zu realisieren sei, da es dafür angeblich einer umfangreichen Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes oder gar einer Verfassungsänderung bedürfe, zeigt sich nun, dass die doppelte Staatsbürgerschaft völlig unkompliziert und schnell umzusetzen.

Es bedarf lediglich eines einzigen Punktes, der dem bestehenden Staatsbürgerschaftsgesetz hinzugefügt wird:

§ 58c. Ein Fremder erwirbt… die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde…. anzeigt,
1.    …
2.    dass er oder einer seiner Vorfahren in direkter Linie im Sinne des §§ 7,7a vor Inkrafttreten des Staatsvertrages von Saint Germain StGB1. Nr. 303/1920 österreichischer Staatsbürger (bzw. Staatsbürger der österreichisch-ungarischen Monarchie) mit Heimatrecht im Gebiet der heutigen autonomen Provinz Bozen-Südtirol war.

Wer ist berechtigt?
Mit dieser Gesetzesanpassung erhalten alle Süd-Tiroler, deren Vorfahren auf dem Gebiet der heutigen autonomen Provinz Bozen-Süd-Tirol vor Inkrafttreten des Staatsvertrages von Saint Germain österreichische Staatsbürger waren, die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige.
Als Nachweis dafür dienen alle dazu einschlägigen Dokumente. Da von den Süd-Tiroler Gemeinden auf Anfrage ein historischer Familienbogen angefertigt wird, kann ausgehend von der eigenen Person der Nachweis der österreichischen Vorfahren mit amtlicher Bestätigung erbracht werden.

Rechtliche Grundlage:
Der erleichterte Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Süd-Tiroler knüpft an die österreichische Staatsbürgerschaft vor dem Inkrafttreten des Staatsvertrages von Saint Germain und an das bestehende Abstammungsprinzip für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft an.
Dieser erleichterte Zugang zur Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler ist auch  durch die Schutzmachtfunktion Österreichs gerechtfertigt und widerspricht somit nicht dem Gleichheitsgrundsatz, da Österreich nur für Süd-Tirol die Schutzmachtfunktion ausübt.
Die Schutzmachtfunktion Österreichs ist völkerrechtlich im Pariser Abkommen (1946) begründet und wurde in der Folge durch den bilateralen Verhandlungsprozess zwischen Österreich und Italien über die „Paketlösung“ und über die Reform des neuen Autonomiestatutes (1972) bis zur Streitbeilegungserklärung (1992) und den darauf bezüglich Notenwechsel zwischen Österreich und Italien auf die völkerrechtliche Verankerung des „Paketes“ der neuen Süd-Tirol-Autonomie erweitert.
Diese Schutzmachtfunktion bezieht sich einerseits auf die Süd-Tiroler Volksgruppe und ist andererseits auch durch den territorialen Geltungsbereich der Provinz Bozen-Süd-Tirol festgelegt. Völkerrechtliche Bedenken gegen die Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft an Süd-Tiroler können somit ausgeräumt werden.

Rechte und Pflichten:
Mit diesem Gesetz erhalten all jene Süd-Tiroler, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige beantragen, den Status von Auslands- Österreichern. Sie sind somit allen anderen im Ausland lebenden Österreichern gleichgestellt und erhalten weder Sonderrechte, noch Sonderpflichten.

Hunderte Musteransuchen bereits ausgearbeitet:
Auf der Basis dieses Gesetzentwurfes wurden bereits einige Hundert Musteransuchen ausgearbeitet, welche aufzeigen, wie die Ansuchen der Süd-Tiroler um Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige aussehen würden und welche Dokumentation zum Nachweis der österreichischen Abstammung erbracht werden müsste.

Diese Musteransuchen werden nächste Woche zusammen mit dem beschlussfertigen Gesetzentwurf den Parlamentariern in Wien überreicht und sollen dem Anliegen den notwendigen Nachdruck verleihen.

Die Bevölkerung von Österreich hat mit den gesammelten Unterschriften gezeigt, dass sie das Anliegen der Süd-Tiroler um doppelte Staatsbürgerschaft unterstützt;

Die Stellungnahmen der Ministerien und das Rechtsgutachten des Innsbrucker Universitätsprofessors Obwexer zeigen auf, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler möglich ist;

Italien bietet seinen im Ausland lebenden italienischen Minderheiten auf derselben Basis die italienische Staatsbürgerschaft -als doppelte Staatsbürgerschaft- an;

Der Süd-Tiroler Landtag hat sich letzte Woche mit großer Mehrheit für die Vergabe von doppelten Staatsbürgerschaften ausgesprochen;

Der beschlussfertige Gesetzentwurf der SÜD-TIROLER FREIHEIT zeigt nun auf, dass es lediglich einer geringfügigen Abänderung im Staatsbürgerschaftsgesetz bedarf, und die doppelte Staatsbürgerschaft somit schnell und problemlos umzusetzen wäre.

Es ist also nur mehr eine Frage des politischen Willens, den Süd-Tirolern die österreichischen Staatsbürgerschaft zu gewähren!

SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol

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