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Geplantes Landeskulturgesetz ist fahrlässig!

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In der morgigen Sitzung des Gesetzgebungsausschusses steht der Entwurf eines neuen Landeskulturgesetzes auf der Tagesordnung.

Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, kann dem Entwurf wenig abgewinnen. Sie schreibt: „Der Gesetzentwurf sieht die Gleichschaltung der drei Sprachgruppen vor, indem der Minderheitenstatus der deutschen und ladinischen Sprachgruppe völlig ausgeblendet wird. Ebenso schwindet die Proporzregelung bei der Aufteilung der Mitglieder im Landeskulturbeirat. Irreparable Schäden für die Südtiroler Minderheit im fremdnationalen Staat sind damit vorprogrammiert.“

Atz Tammerle erinnert daran, dass den Südtirolern nur auf Grund ihrer deutschen und ladinischen Sprache sowie ihrer Tiroler Kultur, die sich von jener Italiens unterscheiden, ein Sonderstatus zukomme. Die Besonderheit Südtirols gelte es, so Atz Tammerle, zu verteidigen. Dass die Gefahr einer Assimilation der Südtiroler Volksgruppe gebannt und daher im neuen Landeskulturgesetz eine Bezugnahme zum Minderheitenschutz als nicht mehr zeitgemäß einzustufen sei, bezeichnet Atz Tammerle als Trugschluss, der fatale Folgen haben könne. Zudem sei, so Atz Tammerle weiter, das neue Gesetz bezüglich der Formulierungen an die Richtlinien der EU anzupassen, was bisher überhaupt noch nicht geschehen sei.

Atz Tammerle kündigt abschließend an: „Insgesamt weist der Gesetzentwurf nicht nur sprach- und kulturpolitische, sondern auch juridische Lücken auf, die es zu schließen gilt. Als Mitglied des Gesetzgebungsausschusses werde ich daher die Vertagung der Behandlung des Gesetzentwurfes beantragen, damit dieser zwischenzeitlich durch die Beiziehung von Experten überarbeitet wird.“

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Süd-Tiroler Freiheit

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