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Fehlende zweisprachige Dokumente der Agentur für Einnahmen

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Der Süd-Tiroler Freiheit liegen mehrere Beschwerden vor, wonach von der Agentur für Einnahmen Steuernachzahlungsbescheide ausschließlich in italienischer Sprache verschickt werden. Gleichzeitig wird dem Steuerpflichtigen mitgeteilt, dass er, sollte er den Bescheid in seiner deutschen Muttersprache erhalten wollen, einen entsprechenden Antrag stellen muss. In der Praxis ein beachtlicher Mehraufwand für die betroffenen Bürger, die um ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache betrogen werden.

Grund dafür sind staatliche Steuerprogramme, welche einen Ausdruck in Deutsch angeblich nicht mehr möglich machen. Auch sollen Übersetzer bei zuständigen Amt eingespart worden sein.

Vor einiger Zeit erhielt eine Bürgerin von der Steuereinhebungsstelle Bozen einen nur einsprachig italienischen Brief über eine unbezahlte Steuer bzw. die dazugehörige Strafe. Das Schreiben stammt von der deutschsprachigen Direktorin und einer deutschsprachigen Funktionärin der Agentur der Einnahmen. Dem Brief liegt ironischer weise auch ein zweisprachiger Hinweis für den Gebrauch der Sprache gemäß D.P.R. Nr. 574 vom 15.7.1988 bei.

Da sich die Bürgerin in ihrem Recht auf Gebrauch der Muttersprache verletzt sah, reichte sie bei der Agentur für Einnahmen eine Nichtigkeitserklärung gemäß Art. 7, 8 und 9 des Dekretes des Präsidenten der Republik ein.

Die Bürgerin musste drei Stunden ihrer eigenen Arbeits- Zeit in Anspruch nehmen, um die Nichtigkeitserklärung zu verfassen, eine Sprachgruppenerklärung am Gericht einzuholen und die Beschwerde der Funktionärin der Agentur für Einnahmen zu übergeben. Vonseiten dieser kam wenig Verständnis für die vorgebrachte Beschwerde. Das zeigte sich am ausgestellten Protokoll, das ebenfalls nur in Italienisch verfasst war.

Die andauernde Weigerung der Agentur für Einnahmen, die Formulare den Bürgern Südtirols in beiden Amtssprachen zu zustellen, stellt eine grobe Rechtsverletzung dar.

Unter Berücksichtigung dieser Ereignisse stellt die Süd-Tiroler Freiheit zum wiederholten Male eine Anfrage im Landtag und erwartet sich von der Landespolitik umgehende Intervention, damit die Einhaltung der gesetzlichen Zweisprachigkeitspflicht gewährleistet wird.

Süd-Tiroler Freiheit

Das Dokument ist derzeit nicht abrufbereit. In Kürze wird das Dokument wieder hier erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

Übrigens: Die Beschwerdeschreiben können als Vordruck von der Seite der Süd-Tiroler Freiheit bezogen werden (Link). Bei Fragen zur Zweisprachigkeitspflicht können Sie uns jeder Zeit unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: info@suedtiroler-freiheit.com

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