Alles über die Wahl08

Allgemeine Informationen       

Die Bürger/innen müssen mit dem Wahlausweis und mit einem gültigen Personalausweis am Sonntag, 26. Oktober 2008 zwischen 7.00 und 22.00 Uhr in dem auf dem Wahlausweis angegebenen Sektionswahlamt zur Stimmabgabe erscheinen.

Wer wegen unterlassener Überreichung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Wahlausweises nicht im Besitz desselben ist, muss sich an die Gemeindewahlbehörde wenden, welche vom 21. bis zum 25. Oktober von 9.00 bis 19.00 Uhr und am Tag des 26. Oktobers während der gesamten Dauer der Wahlhandlungen geöffnet hat und, je nach Fall, den Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausstellt.    
     
Welche Ausweisdokumente werden von der Wahlsektion anerkannt?

1. Die von öffentlichen Verwaltung ausgestellten Ausweise (Personalausweis - Reisepass - Führerschein - Waffenschein – Eisenbahnbüchlein usw.)
2. die vom Nationalen Verband der entlassenen Offiziere Italiens (UNUCI) ausgestellten Ausweise
3. die von Berufsvereinigungen ausgestellten und mit einem Lichtbild versehenen Ausweise
       
Ausfüllen des Stimmzettels 

Auf dem Stimmzettel, der jedem Wähler/jeder Wählerin übergeben wird, ist das Symbol jeder einzelnen Liste abgebildet; die Stimmabgabe erfolgt durch das Ankreuzen der gewünschten Liste.
       
Der Wähler/die Wählerin kann auch bis zu vier Vorzugsstimmen an den dafür vorgesehenen Stellen im Zentrum des Stimmzettels angeben, indem er/sie den Nachnamen des bzw. der Kandidaten und, falls notwendig, den Vornamen oder die Ordnungsnummer, mit der die Kandidaten auf der Liste gekennzeichnet sind, angibt. Die Personen, für die Vorzugsstimmen abgegeben werden, müssen unbedingt der angekreuzten Liste angehören, andernfalls ist die Vorzugsstimme unwirksam.

 
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