Toponomastik- Gesetzentwurf auf Tagesordnung des Landtags
Donnerstag, 26. Juni 2008
eva_500_ehrenburg.jpgDer Toponomastik-Gesetzentwurf von Eva Klotz, SÜD-TIROLER FREIHEIT, ist heute in der 1. Gesetzgebungskommission ausführlich behandelt worden. Die Abstimmung über den Übergang zur Artikeldebatte erbrachte zwei Ja- Stimmen (Klotz und Pahl), zwei Nein-Stimmen (Denicolò und Minniti) und 1 Enthaltung (Martha Stocker). Nur wegen der doppelten Gewichtung der Stimme des Präsidenten im Falle der Stimmengleichheit von Ja und Nein wurde der Übergang zur Artikeldebatte abgelehnt. Damit kommt der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des Landtags.

 

Eva Klotz hatte sich bei der Erläuterung ihres Entwurfes vor allem mit der kulturhistorischen und wissenschaftlichen Bedeutung von Namen insgesamt und von Orts- und Flurnamen im Besonderen befasst. Die seit Jahrhunderten, in manchen Fällen seit Jahrtausenden, überlieferten und von verschiedenen Siedlungsvölkern weitergegebenen Namen sind deshalb so wichtig, weil sie die einzigen Überbleibsel der früheren Sprachvölker sind. Sie sind somit der Schlüssel zum Verständnis der heute noch erhaltenen Sprachreste früherer Siedlungsvölker. Werden Namen durch willkürliche Ersetzung mit erfundenen oder gefälschten Bezeichnungen verdrängt, so werden die einzigen Quellen des Zugangs zu bereits ausgestorbenen ursprünglichen Sprachen zerstört.

Eva Klotz sprach die Hoffnung aus, dass in Südtirol bald eine Entwicklung eintreten möge wie in anderen Ländern, im Zuge derer man Namenfälschungen und Identitätsraub ächtet und eine Kulturschande wie die faschistisch belasteten Ortsbezeichnungen beendet. Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch des Kultur- und Geschichtsbewusstsein eines Volkes. Insofern ist in Südtirol noch sehr viel Aufklärungsarbeit notwendig, damit die wissenschaftliche Bedeutung der Ortsnamenfrage endlich erkannt wird und dieser entsprechend die notwendigen politischen Entscheidungen getroffen werden.

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
26. 6. 08

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