| Gemeinden schränken Bürgerrechte ein |
| Freitag, 15. Juni 2007 | ||||||
Derzeit steht in den Südtiroler Gemeinden die Verordnung über die Regelung der Einsprüche gegen Gemeindebeschlüsse zur Diskussion an. Diese wurde vom Südtiroler Gemeindenverband allen Gemeinden als Musterverordnung zugeschickt. Nach Prüfung dieser Verordnung vertritt der Sprecher der Arbeitsgruppe Gemeindepolitik der Bewegung „SÜD-TIROLER FREIHEIT", Werner Thaler, die Auffassung, dass das Einspruchsrecht der Bürger einschränkt wird.Es ist zwar in erster Linie zu begrüßen, dass die Einspruchsmöglichkeiten der BürgerInnen mittels einer Verordnung geregelt werden, jedoch dürfen die Rechte der BürgerInnen nicht eingeschränkt werden. Sinn der Verordnung wäre es gewesen die Rechte der BürgerInnen festzuschreiben, nicht deren Einschränkungen. So wird das Einspruchsrecht nur mehr auf „Interessierte" anstelle von „allen Bürgern" reduziert. Weiters wird auch der Zeitraum für den Einspruch eingeschränkt sowie wenn nicht alle Daten zum beanstandeten Beschluss angegeben werden, kann der Einspruch abgewiesen werden. In einem Rundschreiben an die von der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT betreuten Gemeinderäte weist Thaler unter anderem auf folgende Einschränkungen hin:
Laut Werner Thaler geht es den Gemeindeverwaltern schlichtweg darum, die Einspruch-Möglichkeiten der BürgerInnen gegen Gemeindebeschlüsse einzuschränken bzw. zu verhindern. Unterdessen schlägt Thaler vor in der Musterverordnung einen Artikel aufzunehmen, dass die BürgerInnen bei einem Einspruch gegen einen Gemeindebeschluss eine Anhörung beim Gemeindeausschuss beantragen können.
Werner Thaler Aufgerufen: 604 | Drucken
Kommentar schreiben
Powered by AkoComment Tweaked Special Edition v.1.4.6 |
||||||
| < zurück | weiter > |
|---|
Derzeit steht in den Südtiroler Gemeinden die Verordnung über die Regelung der Einsprüche gegen Gemeindebeschlüsse zur Diskussion an. Diese wurde vom Südtiroler Gemeindenverband allen Gemeinden als Musterverordnung zugeschickt. Nach Prüfung dieser Verordnung vertritt der Sprecher der Arbeitsgruppe Gemeindepolitik der Bewegung „SÜD-TIROLER FREIHEIT", Werner Thaler, die Auffassung, dass das Einspruchsrecht der Bürger einschränkt wird.
