Mandatsbeschränkung nicht erst 2023, sondern bereits 2013!
Donnerstag, 14. Juni 2007
ImageDie Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD- TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, bedauert, dass ihre Übergangsbestimmung zur Mandatsbeschränkung für die Mitglieder der Landesregierung in der zuständigen Gesetzgebungskommission abgelehnt worden ist und kündigt an, dass sie diesen Antrag zur Behandlung in der Plenarsitzung des Landtags einbringen wird.

Der Antrag sieht vor, dass die Mandatsbeschränkung nicht erst mit 2023 wirksam wird, sondern bereits 2013 greift. Jene Mitglieder der Landesregierung, welche zum Zeitpunkt der Neuwahl des Südtiroler Landtags im Jahr 2008 drei oder mehr Legislaturen im Amt waren, sollen nur noch für eine einzige Legislatur, also bis 2013, in die Landesregierung gewählt bzw. berufen werden dürfen.

Eva Klotz schlägt diese Übergangsbestimmung vor, da eine gänzlich rückwirkende Regelung, also sofortige Wirksamkeit bereits 2008 rechtlich nicht halten würde.

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
14. 6. 07


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Kommentare (3)
1. 18-06-2007 21:39
 
Für bedeutende und grosse Politiker, die bereits grosses für das Land geleistet haben, darf es und kann es keinen Rücktritt geben, es sei denn man wird zurückgetreten. Manche Politiker werden von der Zeitgeschichte zu einem Symbol ihres Landes gemacht und sind unersetzbar, oder denkt vieleicht der Dalai Lama an Rücktritt, bzw. haben jemals Mahatma Gandhi, Indira Gandhi, Evita Peron, Jassir Araffat, bzw. seinerzeit Michael Gamper oder Andreas Hofer an den Rückzug aus der Politik gedacht?
IP: 195.3.113.168
 
Markus
2. 18-06-2007 16:43
 
Konsequenz
Sehr geehrter Herr Hofer, danke für das Interesse und fürs Mitdenken. In den letzten Wochen wurde ich mehrmals zu meinen Plänen befragt. Ich will und kann mich zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht festlegen, weil man nicht weiß, was alles geschieht und ich nicht zu jenen gehören möchte, die vom Rücktritt zurücktreten. Grundsätzlich haben Sie recht: 5 Legislaturen in der Politik sind viel! 
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es zwischen dem Landtagsmandat und dem eines Regierungsmitgliedes wesentliche Unterschiede gibt. Das paassive Wahlrecht darf nicht eingeschränkt werden, weil es in der Verfassung einen hohen Stellenwert hat. Die Wahl in die Landesregierung hat damit aber nichts zu tun, das ist ein anderer Auftrag und kann mit viel Macht verbunden sein!  
Sie werden von meiner Entscheidung hören, sobald es soweit ist! Inzwischen besten Gruß von Eva Klotz
IP: 81.72.63.198
 
Eva Klotz
3. 15-06-2007 14:07
 
Konsequenz
Geboren am 4. Juni 1951 in Walten im Passeiertal, wohnhaft in Bozen, Oberschullehrerin; von 1980 bis 1983 Mitglied des Gemeinderates der Stadt Bozen. Sitzt seit 1983 im Südtiroler Landtag, dort Fraktionssprecherin der Südtiroler Freiheit - Freies Bündnis für Tirol;  
2003 wurde sie mit insgesamt 15.344 Vorzugsstimmen bereits zum fünften Mal wiedergewählt. 
Quelle http://www.consiglio-bz.org/de/klotz.htm) Also Konsequenzen ZIEHEN und freiwillig nicht antreten. Das wäre KONSEQUENZ!
IP: 82.106.26.26
 
Emil Hofer

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