| Sprachgruppenerklärung zu Wahlzwecken |
| Donnerstag, 14. Februar 2008 | ||||||||||||||||||
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Dieser Antrag wurde abgelehnt. Es wurde an der begrenzten Gültigkeit für die Dauer des Mandates, also für nur fünf Jahre, festgehalten. Eva Klotz warnte vor den Folgen fortgesetzter Kompromisse hinsichtlich der Wirksamkeit der Sprachgruppenerklärung. Gerade die Landtagsabgeordneten sollten mit gutem Beispiel vorangehen und bekräftigen, dass der Beliebigkeit nicht Tür und Tor geöffnet werden dürfen. Die Landtagsabgeordneten, die sich als Volksvertreter anbieten, sollten auch zu ihrem Antrag stehen und diesem Wählerauftrag gerecht werden. Lt.Abg. Dr. Eva Klotz Aufgerufen: 475 | Drucken
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