Sprachgruppenerklärung zu Wahlzwecken
Donnerstag, 14. Februar 2008

eva_500_ehrenburg.jpgDie Lt. Abg. der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Dr. Eva Klotz, hat gegen den Gesetzentwurf gestimmt, welcher die Grundregeln der Wahlen des Landtags für den Herbst 2008 festlegt. Eva Klotz hatte beantragt, dass die Sprachgruppen- zugehörigkeitserklärung, welche von Kandidatinnen und Kandidaten zum Wahlzweck abgegeben wird, unwiderruflich sein und lebenslang gültig sein sollte.

Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Es wurde an der begrenzten Gültigkeit für die Dauer des Mandates, also für nur fünf Jahre, festgehalten.

Eva Klotz warnte vor den Folgen fortgesetzter Kompromisse hinsichtlich der Wirksamkeit der Sprachgruppenerklärung. Gerade die Landtagsabgeordneten sollten mit gutem Beispiel vorangehen und bekräftigen, dass der Beliebigkeit nicht Tür und Tor geöffnet werden dürfen.

Die Landtagsabgeordneten, die sich als Volksvertreter anbieten, sollten auch zu ihrem Antrag stehen und diesem Wählerauftrag gerecht werden.

Lt.Abg. Dr. Eva Klotz


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Kommentare (1)
1. 14-02-2008 15:58
 
Liebe Frau Klotz!!!! 
 
Ich bin voller Bewunderung für Ihren Einsatz für Ihre Heimat!!!! 
Besten Wünsche Für Sie und Ihr Land!!! 
 
Gruß aus Bayern
IP: 77.132.159.133
 
Markus

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