EuGH hat Rekurs der SÜD-TIROLER FREIHEIT betreffend das Besen- Plakat angenommen!
Donnerstag, 22. Dezember 2011

plakat_90_jahre_annexion_2010.jpgRA Dr. Nicola Canestrini hat als Anwalt der 9 Angeklagten in der Besen-Plakat- Sache am 3. Oktober 2011 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Rekurs eingelegt gegen den Entscheid des Kassationsgerichtshofes vom 4. Mai 2011 und gegen das Urteil, welches der Richter für die Vorerhebungen beim Landesgericht Bozen auf Antrag des Leitenden Oberstaatsanwaltes Dr. Guido Rispoli am 20. Juli 2011 erlassen hatte. 

Es war jeder/ jede zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden, und auch die Einziehung der beschlagnahmten Plakate war verfügt worden.

RA Canestrini hatte im Namen aller 9 Angeklagten nicht nur Widerspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt, sondern Italien beim EuGH wegen Verstoßes gegen Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also wegen Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung, verklagt. Der Rekurs wurde nun angenommen, und er heißt offiziell: „Klotz c. Italia“.

Angesichts der Tatsache, dass 90% aller Eingaben bereits im Vorfeld abgewiesen werden, ist es bereits ein Erfolg, dass sich der EuGH nun mit der Sache befasst. Die zuständige Kanzlei hat Bescheid gegeben, dass der Rekurs auf Grund der beigebrachten Unterlagen und Darlegungen so bald als möglich vom Gerichtshof behandelt werden wird.

RA Dr. Canestrini begründet in seiner Schrift ausführlich und nachhaltig, weshalb es sich im Falle des Besen- Plakates nicht um eine Schmähung der Staatsfahne handelt, und dass die Behauptung, man hätte diese in Kombination mit dem Besen als Schmutz hinstellen wollen, irrig ist. Er weist schlüssig nach, dass es sich bei der Darstellung auf besagtem Plakat um Wahrnehmung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung handelt, was auf Grund des Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu ahnden ist.

Man kann gespannt sein, zu welchem Schluss der EuGH auch angesichts der letzten Entwicklungen, vor allem auch im Lichte der Äußerungen des früheren Ministerpräsidenten Berlusconi, der Italien als „Paese di m...“ bezeichnet hat, und der Äußerungen bzw. graphischen „Werke“ der Lega Nord, gelangen wird!

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz und Sven Knoll

22. 12. 2011
 


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Kommentare (6)
1. 30-12-2011 02:25
 
Ganz wohl ist mir dabei nicht
Ich bin skeptisch, und ich bin unklug genug, dies hier einzustellen. Es gibt eine ganze Reihe von Staaten, welche die Insignien des Staates und seiner Organe unter einen besonderen Schutz gestellt haben. Der Schutz ist dabei von Staat zu Staat auch noch unterschiedlich. Ob in der Abwägung der daraus entstehenden Rechte gegenüber dem Recht auf Meinungsfreiheit das letztere nicht zurückzustehen habe, das wird eine spannende Entscheidung werden. Das könnte auch zu einem Schuss nach hinten geraten. Allerdings weiß man bei dem EuGH nie, was rauskommt. Ich hätte mir jedenfalls eine andere Themenwahl vorstellen können, es ist nicht die Verletzung der Meinungsfreiheit, die in Süd Tirol das größte Problem darstellt. Ich glaube auch, dass immer deutlicher wird, wonach die Lösung der Probleme nicht an Italien, sondern in Bozen scheitern. Dass die italienische Fahne über Süd Tirol weht, das wird ganz offensichtlich und inzwischen auch offen genau so von der Süd Tiroler Mehrheitspartei sowie den Grünen offen begrüßt und betrieben.
 
EEakt
2. 27-12-2011 09:22
 
Meinungsfreiheit ist eingeschränkt
@couronne5 
Meine Gratulation bezog sich auf den klugen Schachzug, sich an den EuGH zu wenden, und nicht in vorauseilendem Gehorsam die Strafe zu bezahlen. 
Nun muss die Staatsanwaltschft Bozen abwarten, wie der EuGH urteilt, und wird künftighin vielleicht nicht so schnell aus der Hüfte schießen. Ein Sieg für alle Menschen in Südtirol! 
 
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. Voltaire
 
Demosthenes
3. 23-12-2011 09:40
 
Autonome Kolonie Italiens?
Ich dachte diees (wertlose) Blattl Papier, dieses Autonomiestatut, das die SVP seit 30 Jahren als Erfolgsmodell verkauft gewährt den Südtirolern Menschenrechte und Meinungsfreiheit? 
 
Man hätte auf die Trikolore noch das SVP-Edelweiss draufsetzen sollen. 
 
 
Richtig! 
Es ist eine weitere Blamage für Italien, dass gerade ein Italiener (Namen zumindest) die Grundrechte der Süd-Tiroler verteidigt. 
 
Als nächstes kann man die Besetzung und Annexion Deutsch-Südtirols zur Anklage bringen und Italien des Kriegsverbrechens an der Süd-Tiroler Bevölkerung beschuldigen: 
- Militärische Besatzung  
- Verbot der österr. Staatszugehörigkeit  
- Abschaffung der österreichischen Gesetze und Verwaltung in Südtirol 
- Enteignung von Grundstücken 
- Beleidigung der österr. Minderheit 
- Verbot und Schändung der deutschen Kultur und Sprache in Südtirol
 
ff
4. 22-12-2011 22:29
 
EUGH
Meine Gratulation zu diesem Mutigen Schritt. Hoffe auf ein positives Urteil zugunsten unserer Bewegung Sud Tiroler Freiheit. Da Italien als einziger EU Statt bis heute die Folter nicht als Strafbestand ansieht kann sich Italien eigentlich International nur blamieren. Diese Beschlagnahmung der Plakate und die Ermittlungen gegen die Sud Tiroler Freiheit basieren auf Gesetzen aus dunkelster Faschistischer Italienischer Vergangenheit. Auch die Tatsache das die Folterknechte seit den 60er Jahren bis heute für ihre grausamen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bis heute von Italien nie verurteilt wurden ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte. Wer auf Grund dieser Fakten den Sud Tirolern einen Symbolischen Kehraus verübeln möchte hat für mich und das erlaube ich mir jetzt hier zu sagen ein Brett vor dem Kopf.
 
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5. 22-12-2011 22:22
 
zugelassen
der Rekurs ist zugelassen - nicht angenommen .......... 
 
großer Unterschied
 
couronne5
6. 22-12-2011 17:30
 
Gratulation, gut gemacht!
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt,  
die Wahrheit steht von alleine aufrecht. 
Benjamin Franklin
 
Demosthenes

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