Beschlussantrag zum Gesetzentwurf Nr. 98 (Rechnungslegung 2010)
Donnerstag, 13. Oktober 2011

sven_knoll_eva_klotz_neumarkt_2008_500_001.jpgSeit der Verfassungsänderung 2001 werden die Landtage der Provinzen Bozen und Trient gesondert gewählt und bilden als solche dann erst die Region. Somit können die beiden Landtage auch eigenständig und unabhängig über die Entlohnung ihrer Abgeordneten entscheiden.
In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass es sehr schwierig ist, im Regionalrat zu einer Einigung betreffend die Senkung der Kosten der Politik, besonders Gehälter der Abgeordneten bzw. Regierungs- und Präsidiumsmitglieder, zu kommen. Dies auch deshalb, weil die Regelung für die Ausstattung der Fraktionen und die Regelung der Gehälter für Regierungsmitglieder in den beiden Provinzen sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Um zu einer gerechten, selbstverantworteten Regelung zu kommen, ist es  notwendig, dass der Südtiroler Landtag seine Zuständigkeit für die Kosten der Politik, also vordergründig die Entlohnung der Landtagsabgeordneten, Landesregierungsmitglieder und Präsidiumsmitglieder wahrnimmt und sofort mit den Arbeiten zur gänzlichen Übernahme dieses seines Bereichs von der Region beginnt.

Deshalb beschließt der Südtiroler Landtag,

nicht mehr zuzuwarten, bis eine Regelung in der Region gefunden wird, sondern seine Zuständigkeit für die Kosten der Politik einschließlich Entlohnung der Landtagsabgeordneten, Landesregierungsmitglieder und Präsidiumsmitglieder und die Rentenauszahlung sofort wahrzunehmen

und das Präsidium zu beauftragen,

alle dafür nötigen Vorarbeiten zu leisten, um dem Landtag bei Einbindung der einzelnen Fraktionen so bald als möglich ein entsprechendes Konzept vorzulegen.


Lt. Abg. Dr. Eva Klotz                     

Lt. Abg. Sven Knoll                                                                       

13. 10. 2011


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Kommentare (1)
1. 19-11-2011 23:49
 
FinanzAutonomie Einschrankung nicht!
Ich spreche ein wenig deutschland,entschuldigung,aber lese diese mein beobachtungGesetz in italienisch: 
Il tentativo di allungare le mani sul principio dell'autonomìa finanziaria come gestione del 90% delle proprie risorse da parte della Regione Trentino Alto Adige in nome della legge regressiva sul federalismo fiscale così come congegnata da Calderoli and C., comporterà un'inevitabile ripresa di fervore e impegno politico autonomista in tutta la regione. Il tentativo documentato dalla trasmissione Report lede gravemente principi di autonomìa sanciti da uno Statuto regionale speciale approvato con legge di rango costituzionale e quindi superiore rispetto a qualsiasi legge ordinaria dello Stato italiano! Il tentativo che non dovesse passare per legge di pari rango costituzionale,ovverosìa preventiva modifica del medesimo Statuto speciale sempre con legge costituzionale approvata con maggioranza qualificata e sottoponibile anche a referendum,sarebbe un atto tanto più grave se è vero,come scrive Sergio Salvi,che la nuova e attuale versione dello Statuto speciale,storicamente, può definirsi come il risultato di un accordo di pace all'esito di una sorta di guerra civile.
 
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