| Beschlussantrag zum Gesetzentwurf Nr. 65/ 10 |
| Dienstag, 14. September 2010 | ||||||
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Es gibt Klagen darüber, dass manche dieser Lehrpersonen ihren Pflichten nicht gerecht werden und auch nicht bereit sind, über den Stundenplan hinaus Aufgaben zu übernehmen, sondern dass sie Mehrleistungen auf jene Lehrer abwälzen, die ihren Lebensunterhalt nur mit dem Lehrergehalt bestreiten. Nicht alle Direktoren haben demnach Autorität genug, Lehrpersonen, welche noch einem anderen Erwerb nachgehen, entsprechend einzubinden und „Schlaumeiereien“ solcher Doppelverdiener entgegen zu treten. Es sind dann andere, die zusätzlich entsprechend mehr aufgebürdet bekommen, und das ist nicht gerecht, zumal alle das Gehalt für Vollzeitarbeit beziehen. Diese haben nichts dagegen, wenn Kollegen neben der Schule noch einen anderen Beruf ausüben, sie sollten aber dann in der Schule nur Teilzeitarbeit übernehmen können, um wenigstens diesem Auftrag voll gerecht zu werden. Lt. Abg. Sven Knoll 10. 9. 2010 Aufgerufen: 1332 | Drucken
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