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Die Abschüsse als Gegenleistung für das Jagdrecht angrenzender Jagdreviere von Domanialgebieten |
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Dienstag, 9. März 2010 |
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Das Amt für Domänenverwaltung vergibt das Recht der Bejagung in seinem Territorium angrenzenden Jagdrevieren. Als Entschädigung bekommt das Land einen „Gamsabschuss“ oder den Abschuss eines anderen Wildtieres.
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Regelung?
Die unterfertigten Landtagsabgeordneten ersuchen um Aushändigung einer Liste, aus der hervorgeht, wie viele solcher Abschüsse in welchen Gebieten in den Jahren 2008 und 2009 erfolgt sind und welche Personen dann diese Abschüsse getätigt haben.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
8. März 2010
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