Doppelte Staatsbürgerschaft: Für österr. Minderheit in Dreizehnlinden (Brasilien) bereits Realität
Mittwoch, 13. Januar 2010
personalausweis.jpgDer Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROELR FREIHEIT, Sven Knoll, ortet in der derzeitigen Diskussion um eine doppelte Staatsbürgerschaft für die Süd-Tiroler große Unwissenheit, die leider vielfach zu einer vorschnellen politischen Beurteilung führt. Eine sachliche und objektive Auseinandersetzung mit dieser für Süd-Tirol so wichtigen Thematik wäre dabei dringend angeraten.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird nämlich nicht nur von vielen europäischen Staaten für die im Ausland lebenden eigenen Bürger und Minderheiten angeboten, sondern ist auch in Österreich für die im brasilianischen „Dreizehnlinden“ lebende österreichische Minderheit bereits Realität.

Die Gemeinde Dreizehnlinden liegt im brasilianischen Bundesstaat Santa Catarina und wurde in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts von Tiroler und Vorarlberger Aussiedlern gegründet.

Ein großer Teil der Bürger von Dreizehnlinden ist im Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft und wählt bei österreichischen Wahlen sogar über ein Vize-Konsulat, das sich im Ort befindet.

Wenn den Bürgern von Dreizehnlinden die doppelte Staatsbürgerschaft gewährt wird, obgleich diese Österreich freiwillig verlassen haben, so sollte diese umso mehr den Süd-Tirolern zur Verfügung gestellt werden, die gegen ihren Willen vom Vaterland Österreich abgetrennt wurden.


Dass die Vergabe der doppelten Staatsbürgerschaft keineswegs zu diplomatischen Spannungen führen würde, sondern vielmehr ein Zeichen der Verantwortung Österreichs gegenüber der eigenen Bevölkerung in Süd-Tirol wäre, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass Italien seinen im Ausland lebenden Minderheiten selbst die doppelte Staatsbürgerschaft anbietet.

Aber auch Deutschland gewährt seinen in den ehemaligen deutschen Gebieten lebenden Minderheiten die doppelte Staatsbürgerschaft.

Der Wunsch der Süd-Tiroler Bevölkerung nach einer doppelten Staatsbürgerschaft ist daher absolut legitim und wäre, wie das Beispiel Dreizehnlinden zeigt, mit ein wenig gutem Willen auch rechtlich umzusetzen.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT



Aufgerufen: 1995 | Drucken

Kommentare (20)
1. 17-01-2010 10:52
 
Demonstration
Wenn alles nichts nützt, dann würde ich eine Demonstration für die Forderung der österr. Staatsbürgerschaft in Innsbruck (Wien) organisieren und mit 3000 Schützen aufmarschieren.  
Damit würden sich alle verlogenen und hinterhältigen Politiker blamieren, wenn sie nicht dafür wären.
 
So
2. 16-01-2010 14:09
 
@ Wolfgang
Nach Ihrem Kommentar sieht man diese Problematik um die Vergabe der Staatsangehörigkeit der BRD für die im Ausland lebenden Deutschen viel klarer.  
 
Sie schreiben, "im übrigen ist es auch nicht Ziel der Bundesrepublik Deutschland, die im Ausland lebenden deutschen Minderheiten durch die Vergabe von Staatsbürgerschaften zu unterstützen". Dieser These kann man nur bedingt zustimmen. Die nach 1945 bis 1990 und später noch sehr breit vorhandene Auswanderungbereitschaft der Deutschen im Osten Europas hat hat natürlich dazu geführt, dass sich der Fokus der Deutschen Politik in vielen Jahrzehnten nach 1945 bis in die heutige Zeit in dieser spezifischen Frage auf die Bedingungen Vorort in den Heimatländern dieser Minderheiten bei der Möglichkeit ihrer Übersiedlung gelegt hat. Das hat sich aber inzwischen seit 1990 seit der demokratischen Wende im Osten Europas gravierend geändert. Zum Beispiel gibt es heute in diesem Raum vor allem in Polen bereits wieder eine starke Deutsche Minderheit, die im Regelfall auch einen zweiten Reisepass besitzt. Die Vertreter dieser Minderheit sitzen auch im Parlament in Warschau und können daher dadurch die breite Öffentlichkeit in beiden Ländern über ihre Probleme und Ziele ihrer politischen Arbeit nachhaltig informieren. Meines Wissens sind es heute sicherlich hundertausende Menschen deutscher Herkunft, die davon betroffen sind. Das bedeutet in der Praxis, dass sie die Staatsangehörigkeit der BRD auch Vorort erwerben können, ohne den Umweg der Ausreise, falls sie die Bedingungen des Deutschen Grundgesetzes in dieser Frage erfüllen. Das trifft für die Deutschen und ihre Nachkommen im Sinne des Grundgesetztes der heutigen BRD, die wie Sie richtigerweise Herr Wolfgang angemerkt haben, in den Grenzen des ehemaligen DR in der Zeit vor 31.12.1937 geboren sind. Also auch für Millionen Menschen und ihre Nachkommen nicht deutscher, sondern polnischer (Schlesien, Ost-Pommern, Ost-Preußen) oder litauischer (Memelland) Muttersprachen, deren Vorfahren in Deutschland vor dem Zweiten Weltkrieg als Deutsche Staatsangehörige gelebt haben. In Rumänien ist z.B. die Lage schon viel anders, da die meisten Deutschen in Siebenbürgen dieses Land wie es scheint für immer verlassen haben. Sie wurden in einer Art Option in die BRD über Generationen abgesiedelt, da von den ehemals 330 tausend Deutschen in Rumänien heute noch nicht einmal 30 tausend dort leben. In anderen Ländern wie Tschechien oder Ungarn sind noch ganz kleine Reste der deutschen Minderheit noch vorhanden. Die BRD vergibt aber die eigene Staatsangehörigkeit wie oben erwähnt oft genug unabhängig von tatsächlicher deutscher Abstammung. Nach dem Deutschen Grundgesetz genügt es in diesem Fall, dass ein Vorfahre ein deutscher Staatsangehöriger einmal war oder ist. 
 
Auf die Lage der Südtiroler übertragen würde das z.B. bedeuten, dass Österreich die eigene Staatsangehörigkeit allen Untertanender der K&k Monarchie und deren Nachkommen aus der Zeit der Monarchie anbieten würde, also auch für die Welsch-Tiroler und Alt-Tiroler in und Cortina d.A. 
 
Davon war aber in dieser ganzen Debatte nie die Rede gewesen. Die SVP in Südtirol gemeinsam mit anderen Parteien will vielmehr eine Regelung in dieser Frage erreichen, die dem bereits vorhandenen italienischen Modell der doppelten Staatsangehörigkeit gleichen würde. Danach dürften nur die Personen eine doppelte Staatsangehörigkeit in Österreich beantragen, die sich Aufgrund von ethnischen, sprachlichen und kulturellen Kriterien als Angehörige der Österreichischen Minderheit definieren wollen würden. Das trifft natürlich in erster Linie für die deutschsprachigen und ladinischen Süd-Tiroler zu, aber auch für einige tausend Welsch-Tiroler im Trentino, und weiter für einen überschaubaren Kreis der potentiellen Bewerber aus Tschechien oder Slowenien, sowie für einige hundert Süd-Kärntner im Kanaltal in Italien in der Provinz Udine.  
 
So groß die Zahl der potentiellen Bewerber aus der Provinz Bozen einmal sein könnte, so klein ist sie außerhalb dieses Landes und würde die Marke von einigen Tausend nicht überschreiten. In Südtirol hingegen leben heute bis an 350 tausend deutschsprachige und ladinische Alt-Österreicher und ihre Nachkommen, die diese eng gezogenen Kriterien des Nachweises der ethnischen Herkunft klar erfüllen würden. Wieviele tatsächlich daraus Gebrauch machen würden, kann heute niemand mit Sicherheit sagen. Es würde sich aber ganz bestimmt nicht um eine Neuauflage der Option in Südtirol von 1939 handeln. Wir leben heute südlich und nördlich der Brennergrenze in Tirol in demokratischen Rechtsstaaten. Der Erwerb der Österreichischen Staatsangehörigkeit für Süd-Tiroler wäre nicht dazu gedacht, die Menschen abzusiedeln oder "Heim ins Reich zu holen", sondern ganz im Gegenteil, so eine Maßnahme würde sehr effektiv sogar die Minderheit in ihrem Fortbestand ohne Zeitlimit absichern, von der emotionellen Bindung an das Vaterland ganz zu schweigen.  
 
Die Notwendigkeit so einer Maßnahme ist auch dann gegeben, wenn heute oder morgen die Süd-Tiroler immer noch eine 3/4 starke ethnische Mehrheit im eigenen Land darstellen. Die Prozesse der Assimilierung und der Altoatesinisierung gehen in diesem Land unaufhaltsam weiter. Das scheint die Politik permanent zu vergessen. In den 60er Jahren waren in Südtirol Bekenntnisse zu Österreich noch flächendeckend in der Bevölkerung vorhanden, seit einigen Jahrzehnten schwindet aber immer mehr die Bereitschaft, vor allem in den jüngeren Generationen, sich noch als Teil eines größeren Ganzen in Tirol und damit mit Österreich zu definieren. Wird die Politik in Verantwortung auf beiden Seiten der Grenze in Tirol in dieser so wichtigen Frage gerade jetzt versagen, dann kann man nur schwarz für die Zukunft der Landeseinheit in Tirol sehen. Der amtierende Landeshauptmann von Südtirol hat einmal in der Pressestunde des ORF in Österreich sinngemäß die Südtiroler als einen integralen und unzertrennlichen Teil des Österreichischen Volkes bezeichnet. Es liegt an der Politik in Wien diesem Umstand gerade bei der Frage der Gewährung der Staatsangehörigkeit des Vaterlandes anschaulich Rechnung zu tragen und damit auch die politische Arbeit der Landespolitik in Bozen bei Verteidigung und Sicherstellung der Rechte der eigenen Minderheit in Italien zu würdigen.  
 
Die Entfremdung zwischen den Tiroler Landesteilen aber auch zwischen Südtirol und Österreich geht durch die Umstände erzwungen munter weiter. Das hat die das Land regierende SVP schon längst erkannt, und daher wird sie nie müde, die Südtiroler bei allen Gelegenheiten als Österreichische Minderheit in Italien zu titulieren.  
 
Diese Minderheit ist gerade noch zahlenmäßig im ethnischen Sinne stark genug, um auf die Beantwortung der Selbstbestimmungfrage zu pochen. Diese kann auch nach dem italienischen Vorbild durch die Möglichkeit des Erwerbes der Österreichischen Staatsangehörigkeit für Süd-Tiroler zum Teil dialektisch von Österreich selbst beantwortet werden. Würde das einmal geschehen, dann würden auch Süd-Tiroler im Österreichischen Nationalrat in Wien sitzen und aus erster Hand das eigene Vaterland über ihre Probleme informieren können, und zwar nicht viel anders als die Italiener aus Slowenien oder Kroatien im Italienischen Parlament in Rom. Beispiele dieser Art findet man heute in Europa Zuhauf sogar. Ein hoher Politiker der SVP Senator Brugger meinte einmal, wir wären schon mit einem Sitz in Wien zufrieden. Dafür ist aber klarerweise die Möglichkeit des Erwerbes der Staatsangehörigkeit des Vaterlandes die wichtigste Voraussetzung. Der amtierende Landeshauptmann der SVP könnte dann auch ohne rechtliche Probleme seine künftigen Reden vor dem Österreichischen Bundesrat der Länder halten, was früher bekanntlich nicht so leicht möglich war.  
 
Das Ziel dieser Maßnahme ist ganz sicher nicht die Grenzverschiebung, sondern einzig und allein das Zulassen auch im staatsrechtlichen Sinne einer ethnischen Identität der Süd-Tiroler, die es seit der Abtrennung dieses Landes vom Mutterland im Jahre 1919 in diesem Raum schon immer gegeben hat. Den Politikern in Wien muss man aber in einem Punkt in dieser Debatte sicher recht geben. Österreich muss mit der Verleihung der eigenen Staatsangehörigkeit auch in Südtirol wenn überhaupt dann immer sehr sorgsam umgehen. Es ist in erster Linie ein Privileg und keine Selbstverständlichkeit Bürger dieses Landes zu sein oder zu werden, abgesehen von denen, die in diesem Staat Aufgrund der Geburt Österreicher geworden sind.  
 
Möge der Weg in diese Richtung bis zum Ziel für die Landespolitik in der Autonomen Provinz Bozen noch so lang sein, jede Bemühung der Stärkung der Bande zum Vaterland wird Früchte tragen und das Überleben als ethnische Minderheit in einem fremdnationalen Staat sichern helfen, und es ist auch sogar die halbe Mitte für die Selbstbestimmung des Landes. Wird sich Österreich in dieser Frage der doppelten Staatsangehörigkeit großzügig und kreativ zeigen, wird sich notgedrungen auch Italien in der Selbstbestimmungfrage Südtirols bewegen wollen oder müssen. Der Pariser Autonomievertrag von 1946 gilt natürlich ohne Zeitlimit, dennoch das Ziel der Autonomie müsste es auch sein, mit der Zeit die Beantwortung der Selbstbestimmungfrage zu erreichen, bevor es dafür aus verschiedenen Gründen endgültig zu spät sein wird. Diese könnte z.B. auch einmal bei Vollautonomie von Südtirol liegen, wie man das bereits seit Generationen im Norden und Westen in Europa der EU politisch vorlebt, wo z.B. beide Vaterländer in diesem Land gleichberechtigt das Hausrecht ausüben würden können. Die Grundlage dafür bildet schon die politisch vorhandene Euregio Tirol, die könnte man bei gutem Willen auf beiden Seiten in diese Richtung ausbauen. An den Tirolern im Bundesland Tirol, in der AP Bozen und im Trentino wird es wahrscheinlich nicht liegen, sondern einzig und allein an der Tirolpolitik in Rom und in Wien. Das neue Europa der EU des Lissabonvertrages macht es möglich, man müsste es nur politisch zur Gänze wollen.
 
Markus Anton
3. 16-01-2010 09:52
 
Italienische Schläue
Was wäre, wenn Italien die Forderung der Doppelstaatsbürgerschaft über die (gutgläubigen) SVP- Parlamentarier forciert hätte, um einen Keil zwischen SÜD-TIROL und Österreich zu treiben? 
Was wäre, wenn selbst die alten österreichischen Politfüchse darauf hereingefallen wären? 
Was wäre, wenn sie andererseits in Absprache mit Italien so handeln? 
Was wäre, wenn die SVP ihr Gesicht nicht verlieren wollte, und die Forderung aufrecht erhält? 
Was machen die Nationalratsabegordneten in Wien? 
 
Wird Italien wieder einmal der hinterhältige Sieger über Menschen- und Völkerrecht werden?
 
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
4. 16-01-2010 01:09
 
Deutsche Staatsangehörigkeit
@Markus Anton 
 
Mit Ihren Ausführungen zur Freizügigkeit haben Sie natürlich Recht. Das war allerdings nicht mein Anliegen. Der von mir zu dieser Diskussion eingestellte Beitrag sollte sich nur darauf beziehen, wie im Ausland lebende Bürger deutscher Herkunft die Staatsangehörigkeit der BRD erlangen können (ohne dabei ihre bisherige ablegen zu müssen). 
 
Wie in ihrem Beitrag bereits angedeutet, betrifft dies im Wesentlichen die deutschsprachigen Minderheiten in der ehemaligen Sowjetunion und den ehemaligen Ostblockstaaten (Spätaussiedler). Wollen Personen aus dieser Volksgruppe die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, müssen sie bei einer Auslandsvertretung der BRD einen „Antrag zur Aufnahme als Spätaussiedler“ stellen. Auf Grundlage dieses Antrages wird dann geprüft, ob der Antragsteller auch tatsächlich die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz erfüllt (deutsche Volkszugehörigkeit, Sprachkenntnisse usw.). Wird dieser Antrag schließlich positiv bewertet, wird ein Aufnahmebescheid ausgestellt. Der Bewerber kann dann zu einem von ihm selbst gewählten Zeitpunkt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Mit diesem Aufnahmebescheid erwirbt der oder die Bewerber(in) allerdings noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.  
 
Hierzu müssen die Antragsteller in die BRD einreisen und sich einem zweiten Aufnahmeverfahren unterziehen. Werden die in diesem Zusammenhang getätigten Prüfungen ebenfalls positiv bewertet, erhalten die Bewerber eine Bescheinigung gemäß § 15 des Bundesvertriebenengesetzes und damit auch gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit.  
 
Wollen daher Menschen aus den deutschsprachigen Minderheiten Osteuropas die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, müssen sie zwangsläufig auch willens sein, sich in Deutschland anzusiedeln (§ 26 des Bundesvertriebenengesetzes). Andernfalls würde ja auch nicht das für die Staatsangehörigkeit notwendige Aufnahmeverfahren eingeleitet werden. 
 
Ausnahme hiervon sind die auf polnischem und russischem Staatsgebiet innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 lebenden deutschen Minderheiten. Die zugehörigen dieser Volksgruppe erwerben automatisch – per Grundgesetz – die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch wenn sie formell nie einen deutschen Pass beantragen.  
 
Ich wollte damit nur den bürokratischen Weg schildern, wie ein in Osteuropa lebender Bürger deutscher Herkunft die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kann. 
 
Im Übrigen ist es auch nicht Ziel der Bundesrepublik Deutschland, die im Ausland lebenden deutschen Minderheiten durch die Vergabe von Staatsbürgerschaften zu unterstützen. Die Hilfepolitik basiert vielmehr auf den Vereinbarungen des Europarates zum Minderheitenschutz sowie auf bilateralen Verträgen. Hierzu zählen letztlich auch Hilfsmaßnahmen in den Herkunftsländern wie z.B. Sprachkurse, Jugendarbeit, Aus- und Fortbildung, Städtepartnerschaften usw.
 
Wolfgang
5. 15-01-2010 11:16
 
Khol
Hr. Frattini wird beim nächsten Rombesuch Khols ihm einen Ehrenorden zur Verteidigung des Alto Adige und dessen Italianata überreichen! 
Soviel Reaktionäres hinsichtlich der S-Tirolpolitik hat man seit Biancofiore nicht mehr gehört! 
Hr. Khol, kümmern sie sich um ihre Pensionisten , sie haben gerade einen langjährigen ÖVP-Wähler verjagt. Solange die VP diese Neoliberale Schicky Micky Schiene fährt, und nicht zu ihren Wurzeln zurückkehrt, ist sie auf Bundesebene nicht mehr wählbar!
 
Salzburger
6. 15-01-2010 09:20
 
Khol
hahahaha der kohl ist doch  
selbst südtiroler mit  
österreichischer staatsbürgerschaft!
 
tiroler 3246557
7. 15-01-2010 09:20
 
Khol
Eine wirkliche Frechheit welche Geschichten hier Herr Kohl von sich lässt. Schon im vorhinein, die Willensbeckung einer österreichischen Minderheit (Südtiroler) zu einer doppelten Staatsbürgerschaft abzutun ist für mich erschreckend. 
Sogar Durnwalder will sich dafür einsetzen (zumindest scheint es so), dass wir Süd-Tiroler die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen können. Endlich! Aber dass ein ÖVP-Politiker zu diesem Thema voreilig einen Schlussstrich zieht ist ein Verrat an das Vaterland. Der Herr Kohl soll lieber ein bisschen Abstand von dieser Thematik nehmen, das ist für die Nord- und Südtiroler besser... 
 
Natürlich gibt es Hindernisse, aber auch Italien gewährt Landsleuten, die im Ausland leben den italienischen Pass. So muss dies auch für Südtirol möglich sein, obwohl die Gegebenheiten durch die frühere Trennung etwas "verzwickt" sind.
 
Thomas
8. 15-01-2010 08:36
 
ZUR INFO
ÖVP-Kohl hat sich heute in der TT - sie online Plattform" - gegen die doppelte Staatsbürgerschaft für Südtiroler ausgesporchen. Mich wundert das nicht, aber man sieht ganz deutlich, wie hinter den Kulissen gearbeitet wird.
 
homunculus
9. 15-01-2010 08:23
 
Noch ein Judas
Jetzt spricht sich sogar der A. Khol dagegen aus. Aus rechtlichen Gründen wie er sagt.  
 
Mit solchen Leuten in den vermeintlich eigenen Reihen braucht man keine Bancafiore und keinen Urzi mehr.
 
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
10. 14-01-2010 17:25
 
gleiches Recht für alle Gleichen
ich erwarte mir, dass die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft auch den die Voraussetzungen erfüllenden Bewohner in jenem Gebiet des Belluno, das Bestandteil des historischen Tirols war, sowie im Kanaltal gewährt werden wird.
 
oje
11. 14-01-2010 15:34
 
Vorteile
i reservier mir schun amol mein Tiroler Autokennzeichn und meine österreichische Handynummo =)
 
Fabl
12. 14-01-2010 13:57
 
Vergleich zu Deutschland
Die Einwände von Wolfgang in seiner Antwort auf Kommentar von Hartmuth Staffler stimmen so nicht. Natürlich kann jeder Bürger im Ausland im Besitz eines Reisepasses der BRD frei seinen Wohnsitz wählen, das gehört einfach zu den Rechten, die sich daraus automatisch ergeben. Die Bundesrepublik Deutschland kennt dieses Instrument des Schutzes der eigenen Minderheiten im Ausland bereits seit Urzeiten. Bedingt durch die historische Verteilung der Deutschen Minderheiten in Europa bis 1945 und durch die Grenzverschiebungen nach dem Zweiten Weltkrieg lebten oder immer noch leben die meisten Deutschen Minderheiten heute in Ost-Europa. Auf die Deutschen im Westen Europas, im Elsass oder in Belgien hat die BRD meines Wissens aus anderen Gründen dabei bewusst vergessen, aber auch hier gibt es eine besondere Regelung, wenigstens für die Deutsche Minderheit in Dänemark. Die Deutschen in Belgien sind eine sehr kleine Minderheit, die historisch gesehen nie in Deutschland längere Zeit gelebt hat und sie betrachten sich in erster Linie als Deutsch-Belgier. Das war im Elsass anders. Hier ist es Frankreich gelungen, die Menschen nicht französischer Muttersprache in diesem Land über viele Generationen nachhaltig zu assimilieren und mit wohlwollender Zustimmung aus der BRD für Frankreich zu gewinnen.  
 
Wie oben erwähnt lebten und leben die meisten Deutschen heute immer noch in Ost-Europa. Aufgrund des Wohlstandgefälles, ethnischer Diskriminierung und wegen diktatorischer Zustände bis zur demokratischen Wende um 1990 sahen die meisten Deutschen in diesem Raum keine Perspektive des weiteren Verbleibs in ihren angestammten Heimatländern und sie haben sich im Laufe der Zeit Zug um Zug zwischen 1945 bis heute, wenn sie nur konnten, meistens zur Ausreise oder Übersiedlung in die alte oder neue wiedervereinte BRD entschieden. Das war auch eine Art stille Vertreibung der noch verbliebenen Deutschen, die von manchen Ländern in diesem Raum so gehandhabt wurde, wenn man an die Möglichkeit der Ausreise das Zurücklegen der alten Staatsangehörigkeit geknüpft hat. Seit der demokratischen Wende um 1990 ist das nicht mehr der Fall und ein jeder Deutscher kann meines Wissens die neue Staatsangehörigkeit bekommen ohne die alte zu verlieren, wenn man einen Wert darauf legt.  
 
Die BRD stellte in der ganzen Geschichte ihres Bestehens bis heute in solchen Fällen klare Bedingungen an die Deutschen im Ausland. Die Menschen mussten klare Bedingungen erfüllen, wenn sie sich um die Deutsche Staatsangehörigkeit bewerben wollen und das ist in erster Linie der Nachweis der ethnisch deutschen Abstammung über Urkunden, sowie Nachweis der Sprachkenntnisse oder zumindest der Pflege der deutschen Kultur im engeren Familienkreis.  
 
Was die betroffenen Bürger mit der neuen zweiten Deutschen Staatsagehörigkeit anfangen, das ist dann ihre Privatsache, da mischt sich der heutige Deutsche Staat nicht ein. Sie können nach Deutschland übersiedeln aber auch jede Zeit woanders hinziehen. Der Deutsche Reispass weist diese Menschen im Sinne des Grundgesetzes im In- sowie im Ausland als Deutsche und damit als Bürger der BRD aus, und es gibt der lokalen Deutschen Minderheit das Gefühl, dass sie im Ausland geschützt und vom Vaterland beachtet wird, und nicht mehr wie in früheren Zeiten der Willkür von Bürokraten in verschiedensten Lebenssituationen in ihren Herkunftländern permanent ausgesetzt wird. Seitdem etliche Länder aus Ost-Europa Mitglieder der EU geworden sind, hat sich diese Frage weitgehend entschärft, da die Bewegungsfreiheit der Bürger eines der obersten Ziele und Grundsätze der Union ist. Dennoch, ein zweiter Reispass des Vaterlandes gibt der Minderheit das Gefühl der sozialen Sicherheit und der ethnischen Bindung und Orientierung.  
 
So eine Regelung wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht, nämlich eine juristische Klarstellung, welche Minderheiten im Ausland alt-österreichischer Herkunft pauschal als solche von der Republik anerkannt und mit einem zweiten Reisepass ausgestattet werden könnten.  
 
Die Antwort darauf liegt aber auf der Hand, die Zugehörigkeit zur Österreichischen Willensnation ist an die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Gründer-Bundesland der Ersten oder der Zweiten Republik zu knüpfen, bzw. in Ausnahmefällen an die in der Geschichte oft weit zurückreichende Auswanderung aus dem Gebiet des heutigen Österreich. In Frage kommen also nur die Menschen alt-österreichischer Herkunft und ihre Nachkommen, die als Bürger eines Österreichischen Bundeslandes an der Gründung der Ersten Republik vom 12.Nov.1918 beteiligt gewesen sind. Das waren mit Sicherheit auch die deutschsprachigen Süd-Tiroler, da das deutschsprachige und ladinische Südtirol erst im Friedensvertrag von St.Germain vom 10.Sept. 1919 von Österreich gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Bürger abgetrennt worden ist. Darauf weist die Petition für Selbstbestimmung der Süd-Tiroler Gemeinden von 1918 an den damaligen US-Präsidenten Wilson. So gut wie alle mündigen Bürger der Provinz Bozen haben nach 1945 geschlossen erneut eine Petition für Selbstbestimmung unterzeichnet und diese im Mai 1946 dem damaligen Kanzler der Republik Leopold Figl in Innsbruck feierlich übergeben. Daran erinnert auch die Petition der 99% der Bürgermeister aus Südtirol an den Österreichischen Nationalrat in Wien aus dem Jahre 2006. Der Name dieser Petition: "1946-2006, 60 Jahre verwehrter Selbstbestimmung für Südtirol". Wenn es also um klare Bekenntnisse zur ethnischen Zugehörigkeit der Süd-Tiroler geht, da wird es kaum Zweifel geben können, es sei denn, sie kommen mit der Zeit auf und dieser Trend ist heute schon ganz deutlich zu beobachten. Wollen die Tiroler in Süd-Nord und Ost einmal in einem wiedervereinten Land leben, dann muss man ein Minimum an identitätsstiftenden politischen, institutionellen und völkerrechtlichen Regelungen und Maßnahmen schaffen oder zulassen, wie z.B. eine Möglichkeit des Erwerbs einer zweiten Staatsangehörigkeit des Vaterlandes für deutschsprachige und ladinische Süd-Tiroler.  
 
Die Wichtigkeit dieser Frage für den weiteren Fortbestand der Minderheit hat heute vor allem die das Land Südtirol regierende SVP klar erkannt und sie setzt sich bekanntlich mit ganzer politischer Kraft dafür ein. Die Autonome Provinz Bozen hat nun mal nur diese eine sogar im Völkerrecht anerkannte Schutzmacht der eigenen Interessen in Österreich. Daher müsste man die Bande zum eigenen angestammten ethnischen, kulturellen und sprachlichen Vaterland ohne Unterlass weiter pflegen und bei Möglichkeit so weit als möglich ausbauen. Auch dann, wenn die Süd-Tiroler in der eigenen seit Menschengedenken angestammten Tiroler Heimat zwischen dem Brenner und Salurn eine 3/4 starke ethnische Mehrheit heute immer noch darstellen. Ohne die emotionelle und identitätstiftende Bindung der Bürger an Bundesland Tirol und Vaterland Österreich ist der ohnehin fortschreitenden Assimilierung und Altoatesinisierung in Süd-Tirol Tür und Tor geöffnet.  
 
Die Frage der ethnischen Definition der Süd-Tiroler hat die SVP wie auch andere Parteien der Süd-Tiroler klar beantwortet. Jetzt wäre es an der Zeit im Sinne der Festigung der Bindungen zwischen dem Vaterland und dem Land Süd-Tirol gerade im Nationalrat aller Österreicher in Wien, d.h. auch der Alt-Österreicher und ihrer Nachkommen intensiv über diese Frage der doppelten Staatsangehörigkeit nachzudenken. Die deutschsprachigen und ladinischen Süd-Tiroler haben bekanntlich ja nie freiwillig das Bundesland der Republik mit ihrer angestammten Heimat seinerzeit verlassen. An internationalen Vorbildern in Europa wird es in diesem Fall sicherlich nicht mangeln, da auch Italien so eine Regelung für eigene Minderheiten im Ausland kennt.  
 
Will man die eigene Minderheit nachhaltig schützen, muss man ihr auch die Chance geben, sich durch die freiwillige Entscheidung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit des Vaterlandes offen zu diesem eigenen angestammten ethnischen Vaterland in einem neuen Europa der EU des 21. Jahrhunderts zu bekennen. Das ist heute in diesem modernen Europa der gelebten Demokratie und der Menschenrechte keine Extra-Wurst mehr, sondern ein breit praktiziertes Menschenrecht, hoffentlich auch einmal für die Südtiroler in Italien. Die Bürger dieses Landes haben in ihrer ganzen Geschichte auf so viel verzichten müssen und oft genug ohne einen Anlass dafür zu geben, so viel Leid und Unterdrückung über sich ergehen lassen müssen, dass eine absolute Notwendigkeit so einer Neuregelung in Österreich in diesem Fall mit den Händen zu greifen ist. Das Vaterland der Süd-Tiroler tut bekanntlich international so viel gutes für alle möglichen Sachen und für alle möglichen Minderheiten. Hoffentlich vergisst man dabei auch nicht in dieser so wichtigen Frage die Interessen der eigenen Landsleute in Tirol südlich des Brenners. Es geht in diesem Fall um ein Akt von historischer Bedeutung für den ethnischen Fortbestand der Minderheit und von moralischer Notwendigkeit, und das gilt für beide Seiten, für die Autonome Provinz Bozen, genauso wie für das Vaterland Österreich und die jeweilige Machtführung in politischer Verantwortung.
 
Markus Anton
13. 14-01-2010 13:18
 
Deutsche Staatsangehörigkeit
@ Wolfgang 
Die Behauptung, dass nur Auswanderern die deutsche Staatsangehörigkeit gewährt wird, stimmt nicht. Ich habe zehn Jahre lang ein Hilfsprojekt in Rumänien geleitet und kenne mich dort recht gut aus. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht Folge, sondern Voraussetzung für die Auswanderung, aber keine Verpflichtung dazu. Jeder "deutschstämmige" rumänische Staatsbürger (auch wenn die Vorfahren aus Frankreich, Belgien, Luxemburg oder Österreich kamen), der darum ansucht, bekommt den deutschen Pass. Ob er dann tatsächlich auswandert oder nicht, ist ihm überlassen. Ich habe in Siebenbürgern zahlreiche "doppelte" Staatsbürger kennen gelernt, die es vorgezogen haben zu bleiben. Rumänien hat übrigens das Gleiche versucht und den rumänischsprachigen Bürgern von Moldawien die rumänische Staatsbürgerschaft gewährt. Die Sache wurde eingestellt, weil die EU protestiert hat, und zwar nicht aus irgendwelchen hochpolitischen Überlegungen, sondern weil man Angst hatte, dass Bürger eines bitterarmen Nicht-EU-Landes plötzlich einen EU-Pass erhalten und Europa überschwemmen könnten. Dass Italien mit der Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft an kroatische Staatsbürger das Gleiche gemacht hat, war der EU keinen Protest wert. Wie so oft geht es in der Politik nicht um Prinzipien, sondern nur um Interessen.
 
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
14. 14-01-2010 08:23
 
Deutsche Staatsangehörigkeit
Tolle Idee!!!!! 
Bitte umsetzen!!!!! 
Und immer weiter so! 
Schöne Grüsse aus Niederösterreich!!
 
MOSTVIERTLER
15. 14-01-2010 01:36
 
Deutsche Staatsangehörigkeit
@ Hartmuth Staffler 
 
Ihre Angaben bzw. Aussagen zum deutschen Staatsbürgerschaftsrecht sind nur bedingt zutreffend. 
 
Im Ausland lebende Personen deutscher Herkunft können – wie sie auch ausgeführt haben – die Staatsbürgerschaft der BRD erwerben und gleichzeitig ihre bisherige behalten (doppelte Staatsbürgerschaft). Dies setzt allerdings voraus, dass sich diese Personengruppe zur Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland entschließt (z.B. wie die „Spätaussiedler“ aus den ehemaligen Ostblockstatten und der ehemaligen Sowjetunion). Deutschstämmige, die in ihren Geburtsländern verbleiben, können daher die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erwerben. 
 
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Menschen deutscher Volkszugehörigkeit, die als Flüchtlinge oder Vertriebene im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden haben (einschließlich deren Ehegatten und Nachkommen). Diese Personengruppe erwirbt automatisch, d.h. per Gesetz die deutsche Staatsbürgerschaft. 
 
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist daher als Grundlage für die vorliegende Diskussion nur bedingt geeignet. Zumal ich nicht davon ausgehe, dass die Süd-Tiroler der doppelten (österreichischen) Staatsbürgerschaft wegen ihrer Heimat den Rücken kehren werden und/oder wollen.
 
Wolfgang
16. 13-01-2010 22:15
 
Weiter so!
Olm lei weiter sou, auf zur Freiheit!
 
Junger Burggräfler
17. 13-01-2010 15:41
 
Gleichberechtigung
Die Bundesrepublik Deutschland gewährt zahlreichen deutschsprachigen Minderheiten in Europa (auch wenn sie nicht aus dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik stammen) ohne Probleme die deutsche Staatsbürgerschaft, so z. B. in Rumänien den "Siebenbürger Sachsen", die zu einem großen Teil aus Elsaß-Lothringen (heute Frankreich), Flandern (Belgien) und Luxemburg stammen, ebenso den "Landlern" (aus dem heutigen Bundesland Salzburg vertriebene Protestanten) oder den Banater Schwaben, die aus verschiedenen österreichischen Kronländern im Banat (heute auf Rumänien, Serbien und Ungarn aufgeteilt) angesiedelt wurden. All das hat seit Jahrzehnten nie für Probleme gesorgt, aber wenn Österreich das gleiche für die Südtiroler machen würde, wäre das für manche Politiker ein halber oder gahr ein ganzer Weltuntergang. Dabei wäre die erhoffte östereichische Initiative keineswegs ethnisch gerechtfertigt (wie jene der BRD), sondern rein historisch. Also hat man wohl Angst vor der Geschichte.
 
18. 13-01-2010 14:38
 
Geschichtliche Gerechtigkeit
Markus Anton trifft, wie gewohnt, ins Schwarze. 
 
Niemand in Südtirol muss sich vor der doppelten Staatsbürgerschaft fürchten, da keinem etwas genommen wird. 
Ebenso sind Ängste nördlich des Brenners unbegründet, da man lediglich Menschen, die österreichisch fühlen und denken, erlaubt, endlich auch auf dem Papier Österreicher zu sein. 
 
Homunculus, nimm am 18. viele patriotische Tiroler mit! Grüße aus dem Süden Tirols
 
Thomas
19. 13-01-2010 13:07
 
Geschichtliche Gerechtigkeit für ST
In Europa gibt es viele Staaten, die eigenen Minderheiten im Ausland die Staatsangehörigkeit anbieten und das nicht erst seit gestern, sondern seit Urzeiten. Sie brechen unter der Last der Bürger aus dem Ausland nicht zusammen, sondern ganz im Gegenteil, die Vaterländer erfüllen gegenüber einer Minderheit ihre politische und moralische Pflicht, diese ohne Unterlass und Zeitlimit zu schützen. Das beste Beispiel dafür ist die Bundesrepublik Deutschland aber auch Italien. Von allen Instrumenten, die dem Schutz einer Minderheit dienen, ist das eines der wirksamsten und auch am besten dazu geeignet, eine ethnische Minderheit in ihrem langfristigen Bestand in einem fremdnationalen Staat abzusichern. Die Vorteile dieser Lösung sind dermaßen überzeugend, dass man sich gerade heute wundern müsste, warum niemand in der Politik schon viel früher in Süd-Tirol darauf gekommen ist.  
 
Die in den Medien und in Fachkreisen kolpotierte Angst der Gesetzgebung in Österreich, so ein Vorhaben würde in Europa eine Lawine von Anträgen lostreten, ist zu Gänze unbegründet und eher als Augenauswischerei in Hinblick auf die Ängste in der italienischen Politik bei dieser Frage in Rom zu betrachten. Es liegt am Gesetzgeber, in diesem Fall an im Nationalrat in Wien vertretenen Parteien, die Voraussetzungen des künftigen Erwerbes der Staatsangehörigkeit für Alt-Österreicher und Ihre Nachkommen so zu formulieren, damit man den Kreis der potentiellen Bewerben eingrenzen und realistisch einschätzen kann.  
 
Die Erste Republik Österreich ist am 12.11.1918 damals noch mit Südtirol als Nachfolgerstaat der Monarchie in den verbliebenen deutschsprachigen Gebieten ausgerufen und gegründet worden. Darunter war auch das deutschsprachige und ladinische Südtirol als Teil des Bundeslandes Tirol in Österreich vertreten, das ist eine unumstößliche historische Wahrheit. Die spätere Landesteilung und staatsrechtliche Abtrennung des deutschsprachigen Südtirol südlich der Brennergrenze bis nach Salurn ist erst am 10. September 1919 im Vertrag von St. Germain von den Alliierten Mächten Österreich als Verlierer des Ersten Weltkrieges aufgezwungen worden. Die Süd-Tiroler südlich der Brennergrenze haben also formell fast ein Jahr lang in ihrer Tiroler Landesgeschichte noch als Bürger der Republik in Österreich gelebt. Die deutschsprachigen Südtiroler in heutigen Grenzen des Landes waren nicht nur mit ihren Abgeordneten an der Ausrufung der Ersten Republik beteiligt, sondern dieses Land befand sich bis zur Ratifizierung des Friedensvertrages im September 1919 formell unter Souveränität der Republik Österreich, praktisch gesehen war das ein vom italienischen Heer besetztes Land.  
 
Das Völkerrecht auf ethnische Selbstbestimmung feierte gerade um 1918/19 eine Sternstunde zu diesem Augenblick der Geschichte, nur die Südtiroler haben das Unglück gehabt, sich zur falschen Zeit am falschen Ort der Landkarte zu befinden. Die spätere Geschichte des Landes ist auch bekannt, vor allem wieviel Leid den Menschen der neue Staat über viele Generationen bis in die 70er Jahre gebracht hat. Die Versöhnung mit der Geschichte ist eine Aufgabe größeren Ausmaßes, der sich auch die Staatsmacht in der Provinz Bozen einmal stellen müsste. 
 
Die deutschsprachigen und ladinischen Süd-Tiroler werden sich erst dann mit der eigenen Geschichte versöhnen, wenn man dem Land Südtirol in Italien aber auch in Österreich ein Stück der geschichtlichen Gerechtigkeit widerfahren lässt. Die kann auch darin bestehen, dass die eigene Schutzmacht den Menschen alt-österreichischer Herkunft und ihren Nachkommen die Staatsangehörigkeit auf freiwilliger Basis in unserer Zeit wieder anbietet. Das letzte mal war das bei der Gründung der Ersten Republik 1918.  
 
In der Provinz Bozen würden heute bis 350 tausend Bürger auch die ethnischen Kriterien dafür erfüllen. Es liegt daher auf der Hand, dass gerade davor die an der Macht befindlichen Politiker große Angst haben, da diese Maßnahme die bisherige Südtirol-Politik beider Nationalstaaten ganz einfach revolutionieren würde. In diesem Fall würde das unter Umständen eine Selbstbestimmung auf leisen Sohlen für das Land bedeuten, wenn diese Möglichkeit des Erwerbes der Staatsangehörigkeit des Vaterland auf breite Zustimmung stoßen würde. Man stelle sich nur eine Situation vor, wo eine überwiegende Mehrheit der Bürger der Autonomen Provinz Bozen im Besitz einer zweiten Staatsangehörigkeit sich befinden würde, was das für die künftige Politik in Südtirol in Italien und für Österreich selbst bedeuten würde. Es wäre dennoch eine europäische und zeitgemäße Antwort gerade in diesem geografischen Raum auf die Herausforderungen der modernen Politik in Europa der EU des 21. Jahrhunderts. Die Nationalstaaten alter Prägung werden mit der Zeit noch mehr an Bedeutung verlieren, sie werden aber weiterhin weiter bestehen bleiben. Eine schrankenlose regionale Zusammenarbeit in der Euregio Tirol wird es aber erst dann geben können, wenn vor allem der deutschsprachige und ladinishce Landesteil seiner angestrebten Landeseinheit ein großes Stück näher kommen würde, und diese ist klarerweise auch auf dem Wege der doppelte Staatsangehörigkeit zu erwarten. Im ersten Schritt natürlich für deutschsprachige und ladinische Südtiroler. Würde Italien irgendwann in der Zukunft Österreich in der Provinz Bozen ein neues Hausrecht einräumen wollen, dann müsste diese Möglichkeit allen wahlberechtigten Bürgern der Provinz Bozen offen stehen. Wahrscheinlich erst dann würde das Land eine Scharnierfunktion zwischen beiden großen sprachlichen und kulturellen Sprachräumen in Europa einnehmen können. Die Grundlage dafür bietet schon heute die Euregio Tirol in zwei verschiedenen EU-Nationalstaaten und diese Euregio kann man auch in diese Richtung ausbauen.  
 
Diese neue Art der Zusammenarbeit wird immer wieder von der hohen Politik wie auch von den Landespolitiken ohne Unterlass beschworen. Die von der Landespolitik in Südtirol angestrebte doppelte Staatsangehörigkeit würde diesem so edlen politischen Vorhaben in Tirol ganz sicher und am ehesten zum Durchbruch verhelfen. So eine Entwicklung würde sich bekanntlich nicht in wenigen Wochen oder Monaten abspielen. Eine Politik der langsamen Schritte in dieser Frage würde daher jeder Seite eine Evaluierung der erreichten Ergebnisse, d.h. auch etwaige Änderungen und politische Steuerung jede Zeit möglich machen. Die Politik ist aber ohnehin schon immer bei diesen Fragen zwischen beiden Staaten in Tirol so langsam gewesen, sodass man sich nicht sicher sein kann, ob sich überhaupt irgendetwas in der Tirol-Frage bewegt, oder ob die Landespolitik ganz einfach nur auf der Stelle tritt.  
 
Die Politik in Österreich wird natürlich sehr sorgsam die Argumente für und gegen die doppelte Staatsangehörigkeit für Süd-Tiroler abwägen. Es liegt daher in der politischen Verantwortung der Landespolitik bei allen Parteien in Südtirol, die eigene Schutzmacht von den Vorteilen dieser Lösung nachhaltig zu überzeugen, damit das Land ein großes Stück auf dem Weg zu seiner Selbstbestimmung der geschichtlichen Gerechtigkeit näher kommt, die man nach 90 Jahren der Fremdbestimmung immer noch in breiten Kreisen der Bevölkerung südlich des Brenners schmerzlich vermisst. Die Politik müsste gerade heute eine glaubwürdige und langfristig tragfähige dialektische Antwort auf diese so wichtige Frage der ethnischen Zukunft der Süd-Tiroler finden und diese kann mit Sicherheit mit doppelter Staatsangehörigkeit auf freiwilliger Basis für Süd-Tiroler also für Alt-Österreicher und ihre Nachkommen beantwortet und erreicht werden. Man hat bei diesem Vorhaben bereits große Erwartungen in Süd-Tirol in breiten Kreisen der Bevölkerung geweckt, daher sollte man alles darauf setzten, dass diese nicht enttäuscht werden, die Gefahr dafür ist nämlich groß. Es liegt daher in erster Linie an den Parteien der Süd-Tiroler die Politik in Österreich von der absoluten historischen Notwendigkeit und von der politischen Richtigkeit dieses Vorhabens bis zu seiner Durchsetzung im Nationalrat aller Österreicher auch der Alt-Österreicher in Wien zu überzeugen. Diesen Rat der Ersten Republik haben die Abgeordneten aus Süd-Tirol im Herbst 1919 unter Protest verlassen müssen, in unserer Zeit 90 Jahre später zeichnet sich wieder eine reale Möglichkeit in einem neuen Europa ihrer Rückkehr ab.  
 
Kaum eine andere ethnische Minderheit in Europa hat diese historische Gerechtigkeit so überzeugend verdient, wie gerade die deutschsprachigen und ladinischen Süd-Tiroler im eigenen sprachlichen, kulturellen und ethnischen Vaterland. Diese Gerechtigkeit kann daher nur von dieser Seite geschehen, vielleicht mit wohlwollender Zustimmung der bisherigen Macht der Fremdbestimmung in Süd-Tirol. Die das Land Südtirol regierende SVP sieht nach bevor in Italien einen fremdnationalen Staat und in Österreich das Vaterland, die Selbstbestimmung ist im Parteiprogramm der SVP weiterhin fest verankert. Diese kann nicht so ohne weiteres geschehen, man kann sich dennoch der Selbstbestimmung nähern, indem man die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit von der Seite der eigenen international anerkannten Schutzmacht erhält. Auf dieser Grundlage würden vielleicht beide Nationalstaaten in Tirol einen Ausgleich der eigenen Interessen in der Provinz Bozen finden können, von den Perspektiven für die positive Weiterentwicklung der Euregio Tirol ganz zu schweigen.
 
Markus Anton
20. 13-01-2010 11:46
 
Doppelstaatsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Knoll!  
 
Völlig korrekt, was Sie hier berichten. Meine Eltern haben sich von diesem Umstand bzw. dieser Tatsache bei einem Besuch in Dreizehnlinden / Brasilien selbst überzeugen können - bei dem dortigen Konsulat kann problemlos um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht werden - jene wird nach wie vor und regelmäßig wie auch unbürokratisch erteilt. 
 
Überlassen Sie diese wichtige Sache bitte nicht der SVP alleine - sonst passiert nämlich mittel- bis langfristig gar nichts und die ganze Sache wird "zerdiskutiert und zerdiskutiert und zerdiskutiert ..." bis sie in Vergessenheit gerät. 
 
Man sollte auch nicht nur mit Herrn NR Gahr als Obmann des Südtirolunterausschusses im Wiener Nationalrat reden, vielemehr sollten die Spitzen der einzelnen Parteien und das Außenamt direkt kontaktiert werden. Fahren Sie wieder und wieder nach Wien und geben Sie nicht nach. Ich glaube nicht, dass man die Verweigerung der Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler in Österreich als sachgerechte Lösung IN Österreich verkaufen wird können. 
 
Nur wenn man geschlossen an dieser Sache dran bleibt und ständig aufs Neue forciert, wird man Erfolg haben - letztlich auch mit eigenen, neuen Abgeordneten in Wien. 
 
Ich freue mich schon auf Ihr Kommen am 18.01.2010 in Innsbruck. 
 
Schöne Grüße
 
homunculus

Kommentar schreiben
  • Bitte orientieren Sie Ihren Kommentar am Thema des Beitrages.
  • Die hier veröffentlichten Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Bewegung SüD-TIROLER FREIHEIT - Freies Bündnis für Tirol wieder.
  • Die Bewegung SüD-TIROLER FREIHEIT - Freies Bündnis für Tirol distanziert sich in jedem Fall von ehrverletzenden, jugendgefährdenden, rassistischen und extremistischen Inhalten.
  • Persönliche Angriffe und/oder Diffamierungen werden gelöscht.
  • Das Benutzen der Kommentarfunktion für Werbezwecke ist nicht gestattet. Entsprechende Kommentare werden gelöscht.
  • Bei Fehleingaben laden Sie diese Seite bitte neu damit ein neuer Sicherheitscode generiert werden kann. Erst dann klicken Sie bitte auf den 'Senden' Button.
  • Der vorgenannte Schritt ist nur erforderlich, wenn Sie einen falschen Sicherheitscode eingegeben haben.
Name:
E-mail:
Titel:
BBCode:Web AddressEmail AddressLoad Image from WebBold TextItalic TextUnderlined TextQuoteCodeOpen ListList ItemClose List
Kommentar:

Sicherheitscode:* Code
Ich möchte NICHT per e-Mail über weitere Kommentare zu diesem Artikel informiert werden.

Powered by AkoComment Tweaked Special Edition v.1.4.6
AkoComment © Copyright 2004 by Arthur Konze - www.mamboportal.com
All right reserved

 
< zurück   weiter >
Advertisement

Aktueller Hinweis

  • Aktuelle Aktion!

Kontakt

  SÜD-TIROLER FREIHEIT - Bewegung
St. Josef am See 74 | 39052 Kaltern
Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Tel. 338 33 448 39

   
  SÜD-TIROLER FREIHEIT - Landtag
Südtirolerstraße 13 | 39100 Bozen
Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Tel. 0471 98 10 64

 

Aktionen

 

youtubelogo.jpg

flickr_logo.jpg

facebook-logo-289-751.jpg

 

E-Mail - Verteiler

Pressemitteilungen
Wöchentliche Zusammenfassung



Seiten durchsuchen

PayPal Spenden

Ihre Online Spende für den
Werbekatalog der
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Summe
Währung