| Landtag beschließt die Anfechtung der Wiederein-führung der faschistischen Ortsnamensdekrete |
| Freitag, 18. Dezember 2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SÜD-TIROLER FREIHEIT und Freiheitliche forderten die Landesregierung auf, die Wiedereinführung der faschistischen Ortsnamensdekrete anzufechten, beim Verfassungsgericht und, wenn nötig, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eva Klotz erinnerte daran, dass es um insgesamt drei Dekrete gehe. Mit dem ersten Dekret seien noch nicht alle Übersetzungen eingeführt worden. Es sei an der Zeit, dass der Landtag dazu eindeutig Stellung nehme.Einige Protagonisten dieser Tage hätten den Menschen offensichtlich etwas vorgemacht, meinte Pius Leitner. Der Landeshauptmann habe deutliche Worte zur Wiedereinführung dieser Dekrete gesagt. Das Autonomiestatut sei hier verletzt worden – wenn der Landeshauptmann konsequent sei, müsse er jetzt die Selbstbestimmung ausrufen. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes sei irrational, meinte Alessandro Urzì. Das Land habe sein Ortsnamensgesetz noch nie verabschiedet, bis dahin bleibe die Zuständigkeit beim Staat. Der Faschismus sei eine historische Epoche, wie der Nationalsozialismus oder der Kommunismus, meinte Donato Seppi, deswegen müsse nicht gleich alles in dieser Zeit faschistisch sein. Das Zusammenleben könne auch nicht darauf aufbauen, dass man den Deutschen und Ladinern Namen aufzwingt, entgegnete Sven Knoll. Das genannte Dekret, wenn man es wieder einführe, sei ein klarer Bruch des Pariser Vertrages, denn es sehe Maßnahmen zu einer „schnellen und effizienten Italienisierung des Hochetsch“ vor. Mit der Wiedereinführung ergäben sich auch Widersprüche; Aldino z.B. werde damit Valdagno. Die Dekrete waren Akte einer antidemokratischen Regierung und Mussolini, erklärte Riccardo Dello Sbarba, sie waren ein Akt des Kolonialismus und der Unterdrückung. Nicht alles Italienische sei faschistisch, gleichzeitig dürfe nicht alles Faschistische italienisch sein oder bleiben. Andreas Pöder hielt die Stellungnahme Dello Sbarbas für bemerkenswert. Die beiden Anträge seien wichtig, damit die Landesregierung in ihrer Absicht, den Rechtsweg zu beschreiten, auch den offiziellen Auftrag des Landtags habe. Das Zurückrudern der Regierung komme zu spät, meinte Elmar Pichler Rolle. Die Wiedereinführung solle mit allen Mitteln verhindert werden. Man wolle nicht alles Italienische auslöschen, man wolle feststellen, welche Namen wirklich im Gebrauch seien. Die Namen der Gemeinden und andere wichtige Namen würden zweisprachig bleiben. Er hoffe, dass man dereinst über eine Lösung auch mit Urzì und Seppi reden könne. Elena Artioli sprach sich für die Anerkennung der deutschen und ladinischen Ortsnamen aus. Sie habe mit der römischen Aktion nichts zu tun, sie sei darüber nicht informiert worden. Thomas Egger bezeichnete die Wiedereinführung dieser Dekrete als Provokation. In Deutschland wäre so etwas undenkbar. Hier könne man von Postfaschismus sprechen. Egger rief den Landeshauptmann auf, seine Pflicht zu tun und dagegen rechtlich vorzugehen. Die Toponomastikfrage selbst sei aber im Landtag zu lösen. Er sei mit beiden Anträgen voll einverstanden, erklärte LH Luis Durnwalder. Aber es habe wenig Sinn, dass der Landtag die Landesregierung zu etwas auffordere, was sie bereits beschlossen habe. Man könne nicht so tun, als wäre die Landesregierung noch nicht aktiv geworden. Die Rechtsämter würden sagen, ob die Wiedereinführung anfechtbar sei. Wahrscheinlich schon, denn die genannten Dekrete stünden im Widerspruch zum Statut. Durnwalder forderte die Einbringer auf, ihre Anträge dementsprechend abzuändern, indem die Landesregierung ersucht werde, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Der so abgeänderte Antrag wurde mit 28 Ja, 3 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt. Aufgerufen: 1158 | Drucken
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