10. Dezember - Tag der Menschenrechte
Donnerstag, 10. Dezember 2009
Roland_Lang_500_2_004.jpgDer Tag der Menschenrechte sollte alle, besonders die Politiker in aller Welt, an die Bedeutung und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Menschenwürde erinnern, so Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT.

Es gilt wachsam zu sein, denn in vielen Ländern der Welt, leider auch in so manchem europäischen, wird immer noch gefoltert! Besonders dramatisch ist die Situation in China und Tibet, wo ein Völkermord größten Ausmaßes im Gange ist!

Roland Lang erinnert am Tag der Menschenrechte auch an die Freiheitsbestrebungen im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, welches in Art. 1 der UNO- Menschenrechtspakte festgeschrieben ist. Die Bewegung der Süd-Tiroler Freiheit. wünscht allen Völkern, die konsequent den Weg der Selbstbestimmung gehen, dass sie ihr Ziel bald erreichen.

Aber auch Schottland, Katalonien und das Baskenland setzen Schritt für Schritt zur Vorbereitungen von Volksabstimmungen zwecks Befreiung von fremdstaatlicher Bestimmung.

Auch in Südtirol wird das Selbstbestimmungsanliegen immer stärker, denn dies ist eine Frage der Gerechtigkeit, und vor allem junge Menschen sind nicht mehr bereit, Fremdbestimmung als Normalzustand zu akzeptieren,so Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT.

Roland Lang
SÜD-TIROLER FREIHEIT


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Kommentare (1)
1. 10-12-2009 13:15
 
Tag der Menschenrechte
Das Recht auf die eigene Selbstbestimmung als Person oder als eine ethnische Volksgruppe ist erstes und wichtigstes Menschenrecht, das die Entfaltung von anderen Rechten in einer zur Gänze freien und demokratischen Gesellschaft erst möglich macht. Das ist eine Idealvorstellung dieses Menschenrechtes, auch der Süd-Tiroler, von der man niemals abrücken darf. Dies ist auch eine unverzichtbare Voraussetzung, dass eine Volksgruppe sich frei nach ihren eigenen Vorstellungen selbstbestimmt entwickeln kann. Das ist heute in Süd-Tirol nur bedingt möglich, da die Frage der Selbstbestimmung heute immer noch einer 3/4 starken ethnischen Mehrheit in der eigenen seit Menschengedenken angestammten Heimat von Italien zu keinem Zeitpunkt der Geschichte seit der Annexion im Jahre 1919 zugelassen wurde.  
 
Nach modernen Auslegungen des Völkerrechtes war diese neue, zum ersten mal in der ganzen bisherigen Geschichte des Landes Tirol, von oben angeordnete staatliche Zugehörigkeit der deutschsprachigen und ladinischen Süd-Tiroler eindeutig rechtswidrig, da sie damals gegen den ausdrücklichen Willen der davon betroffenen Bevölkerung geschehen ist, siehe die entsprechenden geschlossen unterzeichneten Petitionen aus der Bevölkerung aus der Geschichte, sogar bis zum Jahre 2006, z.B. die der 99% der Südtiroler Bürgermeister an den Nationalrat des eigenen Vaterlandes in Wien. Dieses Völkerrecht auf eigene Selbstbestimmung verjährt auch nicht, es kann aber einmal mangels objektiver Voraussetzungen zu seiner Ausübung erloschen sein.  
 
Dieses Recht auf die eigene Selbstbestimmung einer Minderheit innerhalb der eigenen Grenzen zu respektieren, dazu hat sich Italien spätestens bei der Unterzeichnung der Menschenrechtsakte der UNO oder der Helsinki-Schlussakte über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von 1975 ausdrücklich verpflichtet. In der Geschichte dieses Staates hat es nach 1919 wiederholt anschauliche Beispiele gegeben, wie dieses Recht auch von Italien respektiert werden musste, wie z.B. zwischen 1945-54 in Istrien, Dalmatien, auf den damals italienischen heute griechischen Dodekanes-Inseln oder im heute französischen Tendatal nördlich der Stadt Nizza.  
 
Die neuere Geschichte Europas ist eigentlich die Geschichte von ethnischen Selbstbestimmungen. Davon zeugen gerade die letzten 20 Jahre der europäischen Geschichte, vom Fall der Berliner Mauer und der Deutschen Wiedervereinigung 1989/90 bis zu Selbstbestimmungen in Montenegro und Kosovo aus den Jahren 2006/08. Die letzten zwei haben unter dem Wohlwollen und aktiver Unterstützung der EU stattgefunden und sogar Italien hat diese umgehend diplomatisch anerkannt. Dabei vor allem die Selbstbestimmung Montenegros unterscheidet sich nicht allzu sehr von der Geschichte der Selbstbestimmung der Süd-Tiroler, da dieses Land auch nach dem Ersten Weltkrieg einem anderen Staat als Kriegsbeute zugeschlagen wurde. In einer für die Selbstbestimmung günstigen historischen Stunde konnte aber auch dieses Land diese Frage vor der Geschichte glaubwürdig und vor allem demokratisch beantworten.  
 
Die Geschichte bleibt aber auch hier nicht stehen. Es gab inzwischen in Europa weitere Beispiele der Selbstbestimmungen, wenn man an solche Länder wie Abchasien oder Südossetien oder die gewonnene Volksabstimmung zu Selbstbestimmung einer Dänischen Autonomie im Jahre 2008 denkt. Für das kommende Jahr 2010 für den Herbst ist ein Referendum zu dieser Frage in Schottland nach zwei Jahren intensivster propagandistischer und juristischer Vorbereitung seitens der Landesregierung der Autonomie bereits in die Wege geleitet worden. Was noch fehlt, ist ein Beschluss des regionalen Parlaments, den es in absehbarer Zeit sogar in mehren Wochen oder Monaten wahrscheinlich geben wird. Also bereits in zehn Monaten zeichnet sich schon heute eine neue Selbstbestimmung in Europa in einem Land der alten EU ab, die zur Gänze friedlich verlaufen ist und auch zur Gänze demokratisch legitimiert ist. Das Beispiel von Schottland zeigt es ganz deutlich, dass der Wille zur Selbstbestimmung sogar nach 200 Jahren immer noch in einem Volk lebendig bleibt, da Schottland bekanntlich im Jahre 1707 mit Grossbritannien vereint wurde. Diese Zeit kann in kommenden Jahren zu Ende sein, weil das Schottische Volk einen eigenen Weg gegen will.  
 
In anderen Autonomien der alten EU wie in Katalonien, Baskenland, Nord-Irland oder Wales ist die Lage anders, da man da schon sehr sehr lange in der Geschichte suchen müsste, bis man eine längere Zeit der eigenen Selbstständigkeit in diesen Ländern findet. Es geht bei dieser Frage in Europa auch nicht darum, dass sich die Staaten in ihre Bestandteile auflösen und dass es dann ein Sammelsurium an neuen staatlichen Gebilden gibt. Das kann niemals das Ziel eines modernen Verständnisses des Selbstbestimmunggedanken sein. Vielmehr geht es in dieser Frage um eine begrenzte Anzahl von geschichtlich gesehen offenen Selbstbestimmungfragen, die unter den Bedingungen der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einmal geklärt werden können und da gehört das Land Südtirol in vorderster Front dazu, da man die Selbstbestimmung als politisches Ziel in fast allen Parteiprogrammen der Süd-Tiroler findet. Die Umstände der Annexion vor 90 Jahren, die zum Teil grausame Geschichte der Fremdbestimmung, die heute lückenhafte und stets bedrohte und in Frage gestellte Autonomie, die weiterhin nicht vorhandene breite Akzeptanz des heutigen Status quo in der Bevölkerung, die breite Identifikation mit dem deutschsprachigen Land Tirol, alles das spricht dafür, dass dieses Land niemals Italien war und daher auch heute noch die Klärung der Frage der Selbstbestimmung erfahren soll, sofern die eigene politische Führung Italien einmal diese Frage stellen will.  
 
Diese Frage der Ausübung der Selbstbestimmung kann bekanntlich im Namen der Bürger der Autonomen Provinz Bozen oder im Namen der 3/4 ethnischen nicht italienischen Mehrheit des Landes nur die einzig legitime politische Vertretung der Südtiroler und das ist heute die Landesregierung oder der Landtag. In Italien wird man mit diesem Vorhaben in diesem permanent demokratiepolitisch zurückgebliebenen Land eher auf taube Ohren stoßen. Dennoch, in einem modernen Europa der EU ist dieses Vorhaben vor internationalen Gremien klar begründbar, wenn die Landesregierung sich nur einmal dafür entscheiden wollte. Man wird auch nie erfahren, wie weit man auf diesem Wege der Erlangung der vollen Handlungsfreiheit über die eigene Selbstbestimmung politisch vorankommen kann, wenn man diesen Weg aus Opportunismus oder Bequemlichkeit nicht gehen will. Heute ist die Beantwortung dieser Frage für Süd-Tirol sicher immer noch möglich. Diese geschichtliche Periode wird aber nicht immer anhalten. Die Schotten haben das klar erkannt und stehen bereits unmittelbar vor dem Beschluss des Landtags zur Abbhaltung des Referendums zu Selbstbestimmung, andere Autonomien der alten EU wollen scheinbar diesem Beispiel folgen. Nur in der allerbesten Autonomie der Welt herrscht weiterhin die Funkstille in der Brennerstrasse in Bozen.  
 
Dabei hätte gerade diese Autonomie auch heute noch in Europa das Menschenrecht auf ihrer Seite, die Beantwortung der eigenen Selbstbestimmungfrage vom Staat der Fremdbestimmung und von der freien Völkergemeinschaft der EU zu verlangen. Ethnisch und sprachlich, weil Süd-Tiroler keine Italiener sind, sondern Tiroler und damit Alt-Österreicher, geschichtlich, weil die Bevölkerung seit dem Beginn der italienischen Fremdherrschaft bis heute in ihrer überwiegenden Mehrheit diesen Staat als fremd empfunden hat, und politisch, weil es in modernen Zeiten Wege und Instrumente der Politik gibt, die eine friedliche und demokratisch zur Gänze legitimierte Beantwortung dieser Frage möglich machen.  
 
In Südtirol herrscht aber auf offizieller Ebene weiterhin Stillstand in dieser Frage, auch dann, wenn der amtierende Landeshauptmann von Südtirol unlängst in einem TV-Interview meinte, würde Italien ein Referendum zu dieser Frage in Südtirol zulassen, würde er für die Rückkehr des Landes zum Vaterland Österreich stimmen, er gehe aber davon aus, dass Rom nicht so bald so eine Abstimmung dem Land ermöglicht. Aus der Geschichte von anderen Selbstbestimmung müsste man aber noch wissen, dass auch die Deutsche Wiedervereinigung über viele Generationen als unrealistisch eingestuft wurde, genauso wie alle anderen gelungen Selbstbestimmung in Europa bis zum heutigen Tage. Worauf es dabei meistens ankommt, ist nicht der Wille des Staates der Fremdbestimmung die Selbstbestimmung eines Teils des eigenen Herrschaftsgebiets zu erdulden oder zu erlauben, sondern es kommt zuerst auf die geistige und politische Legitimation einer Selbstbestimmung an, wie diese im In- und Ausland gesehen wird, bzw. ob heute unter den heute herrschenden modernen Auffassungen des Völkerrechts ein Staat eine Selbstbestimmung unter bestimmten Bedingungen verhindern kann. In einem Land der alten EU ist diese Antwort klar, in Schottland z.B. Großbritannien konnte diese neue Entwicklung nicht verhindern und wollte es vielleicht sogar nicht. In einem Staat, der als Schlusslicht der Modernität schon immer in Europa gegolten hat, ist es anders um diese Frage bestellt, aber auch da müsste die Landesregierung eine passende Antwort auf diese Herausforderung finden. Heute scheint eher die Devise zu gelten, stell dir vor die Selbstbestimmung ist möglich, aber die größte Partei des Landes kümmert das wenig. Gott sei Dank gibt es weiterhin eine Opposition in diesem Land und die wird schon dafür sorgen, dass dieses noch so berechtigte Anliegen aus der Landespolitik die Öffentlichkeit weiter beschäftigen wird. Der Tag der Menschenrechte kann ein Anlass sein, in der Gesellschaft über den Stand dises Menschenrechtes auf eigene ethnische Selbstbestimmung gerade in Südtirol in diesem neuen Europa der EU gründlich nachzudenken.
 
Markus Anton

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