| NEIN zu SVP Toponomastiklösung: SVP verbreitet Unwahrheiten |
| Dienstag, 25. September 2007 | ||||||||||||||||||||||||||||||
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· Das Verfassungsurteil vom 18. März 1964 bestätigt dies, in welchem das Regionalgesetz Nr. 22 vom 16. August 1963, mit dem die Fraktion Schmieden bei Sexten den italienischen Namen „Ferrara" bekommen hat, als verfassungswidrig bezeichnet, da die Zuständigkeit der Ortsnamengebung nicht bei der Region, sondern bei der Provinz liegt. · Auch im neuen Autonomiestatut ist die Ortsnamengebung unter Punkt 2 als primäre Zuständigkeit des Landes Süd-Tirol festgeschrieben. Es ist verantwortungslos, dass die SVP diese Tatsachen ignoriert und der Bevölkerung falsche Informationen vorlegt, so Sven Knoll. Auch der Toponomastikvorschlag selbst ist unüberlegt und stümperhaft da sich die Daseinsberechtigung eines Namens nicht aufgrund einer vagen statistischen Umfrage festlegen lässt, bei der kein Unterschied zwischen historisch gewachsen und am Schreibtisch erfundenen Namen gemacht wird. Dieser Vorschlag der SVP ist daher inakzeptabel und würde auch einer gerichtlichen Anfechtung nicht standhalten, da er jeglicher Wissenschaftlichkeit entbehrt und die Tourismuswerbung zudem seit Jahrzehnten die italienischen Falschnamen verwendet und deren Gebrauch somit nachgewiesen werden kann. Anstatt den Süd-Tirolern einen solchen Unsinn aufzutischen, sollte die SVP lieber Rückgrat beweisen und die faschistischen Namensdekrete von 1923, 1940 und 1942 abschaffen. Damit wären die faschistischen Falschnamen mit einem Streich allesamt abgeschafft und der Landtag könnte dann in einem zweiten Schritt, für jene Gemeinden und Orte italienische Bezeichnungen einführen, wo diese historisch gewachsen und somit gerechtfertigt sind.
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