Landesbaustelle in Auer einsprachig beschildert - Missachtung der Bestimmungen ist strafbar!
Sonntag, 23. August 2009
landesbaustelle_auer_002_500.jpgAuch die Süd-Tiroler Landesverwaltung hält sich nicht an die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung der eigenen Baustellen: So wurden von der beauftragten Firma in Auer nur einsprachige Sicherheits-Hinweisschilder angebracht. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT fordert die Landesverwaltung umgehend dazu auf, die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.

Werner Thaler bezeichnet es als peinlich, dass die Landesverwaltung nicht im Stande ist zu kontrollieren, ob ihre eigenen Baustellen den Zweisprachigkeits-Bestimmungen entsprechen. Wie kann sie dies dann von anderen verlangen?

Unterdessen wurde an der Baustelle auf den einsprachig italienischen Schildern ein Aufkleber mit den Hinweis angebracht, dass diese augenscheinlich "nur für Italiener" gelten. Man darf gespannt sein, ob sich dadurch etwas ändert.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verlangt z.B. bei Konzessionsunternehmen ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in der Höhe von Euro 516,47 bis Euro 2.582,28.

Werner Thaler
Bezirssprecher der
SÜD-TIROLER FREIHEIT Unterland/Überetsch

 

 


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Kommentare (2)
1. 24-08-2009 20:20
 
Tja Herr Abgeordneter Holzmann, wie habmers denn hier: besser wenn ein Deutscher als ein Italiener von einem Ziegel getroffen wird? Haben Sie dagegen auch schon beim Maroni protestiert?
 
oje
2. 23-08-2009 22:43
 
Nur für Italiener
Na ja, vielleicht hobns die Italiener mehr notwendig, zum Einhalten von Gesetzen, Verordnungen u. ä. aufgefordert zu werdn.
 
Jörg

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