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20-06-2008 11:33
 
Stimmberechtigte
mf hatte die Frage über die Stimmberechtigung bei einer Abstimmung über Verbleib Südtirols bei Italien oder nicht gestellt. Grundsätzlich stimmen nach gängigen UNO- Regeln alle im Land Geborenen und eventuell die seit einem gewissen Zeitraum ansässigen Bürger (50 bzw. 30 Jahre Ansässigkeit)mit. Wäre im Falle Südtirols sicher speziell auszuhandeln. Ex- Staatspräsident Cossiga spricht davon auch in seinem Selbstbestimmungentwurf für Südtirol. Dieser kann entweder in ital. Originafassung oder in deutscher Übersetzung bei uns auch über mail angefordert werden. Eva Klotz
 
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