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23-05-2008 12:59
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@ georgos egger - polizeistaat österreic
Lieber Herr Egger!
Zur österreichischen Rechtsordnung so viel: Sie müssen zunächst zwischen Privatrecht (das ist jener Bereich der zwischen den Bürgern untereinander gilt) und öffentlichem Recht (dort finden Sie ua die Regelungen für die Verwaltungsbehörden) unterscheiden. Es wird also zwischen Privatpersonen und staatlichen Organen unterschieden. Hier gilt der Grundsatz: Dem Privaten ist alles erlaubt, was nicht durch eine Rechtsnorm verboten ist. Das staatliche Organ darf jedoch nur solche Handlungen vornehmen, die ihm ausdrücklich durch Gesetz erlaubt sind. Deshalb ist in Österreich das Verwaltungsrecht auch so umfangreich - weil jede Kleinigkeit geregelt sein muss! Das ist aber auch gleichzeitig ein Schutz vor Willkür, da staatliche Organe eben nur nach den gesetzlichen Bestimmungen handeln dürfen. Ich verstehe daher nicht, was Sie unter einem Polizeistaat Österreich meinen. Und meines Wissens kann in Österreich gegen jeden hoheitlichen Akt von Staatsorganen ein Rechtsmittel eingebracht werden. Bei willkürlichen Handlungen etwa eines Polizisten kann der Unabhängige Verwaltungssenat angerufen werden. Mag sein, dass es hier Unterschiede zu Liechtenstein gibt, das sich übrigens auch sehr stark an der österreichischen Rechtsordnung orientiert, aber in diesem Zusammenhang von einem "Polizeistaat Österreich" zu sprechen ist doch wohl maßlos überzogen. Ich glaube, Sie bringen da einiges durcheinander. Die Professoren an der Uni Innsbruck haben sicher nichts dagegen, wenn Sie sich ein paar Stunden in eine Einführungsvorlesung setzen. IP: 80.122.84.130
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