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29-04-2008 12:23
 
@ Völkerrecht, Sepp
Wenn Sie etwas von Völkerrecht verstehen, dann wissen Sie, dass das Recht auf Selbstbestimmung gerade durch die UNO weiterentwickelt wurde. Die UNO-Charta stammt aus dem Jahr 1945 und wurde mehrmals durch spätere Menschenrechtsakte ergänzt, z.B. 1948. Die Petition der Süd-Tiroler, die mat ruhig als Willensbekundung aus den Katakomben der Fremdbestimmung bezeichnen konnte, mit der unmissverständlichen Forderung nach Selbstbestimmung für das Land und Volk Tirol und für Tiroler Einheit im Vaterland Österreich, die damals trotz maßloser Behinderung und sogar Gewalt von der Seite der Fremdbestimmung so gut wie von allen unterzeichnet wurde, stammt aber schon aus dem Jahre 1946, also man kann sie sehr wohl retroaktiv verwenden. Zum Zeitpunkt der Annexion hat man in ganz Europa zwischen 1918-23 das Recht auf Selbstbestimmung der Völker in Form von Referenden praktiziert und zum Durchbruch verholfen, auch das ist geltendes Völkerrecht. Italien hat sich 1975 in der Schlussakte von Helsinki bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa dazu eindeutig verpflichtet, das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch im eigenen Bachtbereich zu erlauben, zu fördern und nicht zu behindern. Das galt und gilt aber in der ganzen Geschichte und Gegenwart für Italien nur in Hinblick auf nicht eigene Selbstbestimmungen, das letzte Beispiel war Kosovo, wo Italien diese Selbstbestimmung als einer der ersten Staaten anerkannt hat. Man würde meinen, auch die Süd-Tiroler sind ein von Anfang der Fremdherrschaft an nach Selbstbestimmung strebendes eigenes Volk, heute mit eigener freigewählter Führung und seit Menschengedenken angestammten Territorium, heute in Form der AP Bozen Südtirol. Bei den von Ihnen aufgezählten Voraussetzungen der Selbstbestimmung würde ich "rassische " Diskriminierung durch sprachliche ersetzten. Es ist ein Faktum, dass die Staatsmacht in allen relevanten Sicherheitsbereichen die Süd-Tiroler nur in Ausnahmefällen nur als Hilfskräfte duldet, obwohl die Autonomiebestimmungen seit 1946 etwas anderes besagen. Wahrscheinlich hat das etwas mit der Zuverlässigkeiteinschätzung zu tun, da man den Süd-Tirolern grundsätzlich auf staatlicher Ebene pauschal mißtraut. Die Schlussakte von Helsinki haben damals 1975 auch der grosse Führer der SU Leonid Breschnev und sein Statthalter in Ost-Deutschland Erich Honecker unterzeichnet. Sie haben sich ins Fäustchen gelacht und gedacht, wir denken nicht im Traume die Selbsbestimmung den von uns kontrollierten Völkern zu erlauben. Die Geschichte hat nur noch 15 Jahre später anders entschieden. Der zweite hat noch den Untergang seines Arbeiterparadieses 1989/90 auf einem friedlichen und demokratischen Wege im Amt erlebt und in Chile in Exil lange überlebt. Dafür werden gerade die Deutschen auf der ganzen Welt bis heute hochgeschätzt und bewundert, dass sie einen gangbaren Weg einer friedlichen Wiedervereinigung den immer noch geteilten Ländern auf der ganzen Welt vorgezeichnet haben. Das Nachbarland der Deutschen Österreich freute sich damals für die Deutschen mit. Die Frage der Tiroler Einheit scheint immer noch nicht gelöst zu sein, auch wenn Italien dazu in der Schlussakte von Helsinki verpflichtet wäre, die Frage der Selbstbestimmung der Süd-Tiroler demokratisch, nachhaltig und glaubwürdig national und international zu lösen oder sich einer Lösung nicht in den Weg zu stellen. Vieleicht ist man aber der Meinung, dass das Land und die Menschen auf die Klärung der Frage der Selbstbestimmung wegen der mangelnden Legitimation dieses Vorhaben und fehlenden nationalen und internationalen Rechtspersönlichkeit der Autonomie verzichten können, weil Süd-Tirol keine Kolonie, kein militärisch besetztes fremdes Land ist, und die Süd-Tiroler daher keine Minderheit (im eigenen Land 3/4 ethnische Mehrheit) in Italien sind, erleiden keine nationale, sprachliche und ethnische systematische Benachteiligung von Anfang der Fremdherrschaft an, bis heute 2008, und sind heute mit ihrer Lage zufrieden. Wenn es dem nicht so wäre, dann ist immer noch sehr viel Klärungsbedarf und Spielraum für die Klärung der Frage der Selbstbestimmung der Süd-Tiroler, heute in Italien in AP Bozen Südtirol und morgen in Europa der freien und selbstbestimmten Völker. Das Selbstbestimmungsrecht ist erstes und wichtigstes Menschenrecht, das andere Rechte erst möglich macht.
IP: 195.3.113.172
 
Markus A.
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