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13-04-2008 16:09
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Vaterloses Vaterland!
Ich hab ja gar nichts gegen diesen Begriff, der hier immer wieder einmal angeführt wird. Aber ich habe Probleme damit, daß die herkömmliche Bedeutung dieses Begriffs im österreichischen Rechtswesen, angefangen vom Staatsgrundgesetz bis hin zum Staatsbürgerschaftsgesetz, schon lange obsolet ist. Deshalb wirkt er auf mich in den hier gegebenen Kontexten auch entsprechend irreal. Politisch agierende Einzelpersonen mögen ja noch unter diesem Wortbanner und Gefühlen der Landestreue einen Ausschnitt der Wahlklientel erreichen und bewegen, doch das Gesamtbild schaut anders aus. Was bedeutet noch „Vaterland“, wenn die Väter in immer größerer Zahl demissionieren? Ich habe nunmehr sieben meiner Kinder durch die gesamte Pflichtschulzeit begleitet — in den Volksschulklassen waren die Kinder „normaler“ Familien, nämlich bestehend aus Mutter, Vater und Kindern, eine permanent zunehmende Minderheit. Einige der Kinder hatten alle paar Jahre wieder einen anderen „Papa“. Der Anteil an fremdsprachigen Zuwandererfamilien ist ebenfalls stetig angestiegen. Im Gegensatz zu meiner Schulzeit sind „vaterländisch“ orientierte Lerninhalte in der Schule so gut wie restlos verschwunden. „Multikulti“ heißt die Devise, und nicht „Vaterland“. Im Staatsbürgerschaftsrecht spielt die Abstammung, spielen die Väter überhaupt keine Rolle. Sie hat in der Wertehierarchie der Gesetzgebung nicht etwa den letzten, sondern überhaupt keinen Platz (mehr) — wohl aus Furcht, als „rechtsextrem“ zu erscheinen.
IP: 80.109.167.201
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