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03-03-2008 15:08
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geistig-kulturelle Landeseinheit
Wiederholt wird diese Einheit erwähnt. Worin aber besteht sie? Wie soll sie beschrieben werden, wenn nicht durch die Präambel der Tiroler Landesverfassung? Da ist als verbindliche Grundlage die Orientierung an der Treue zu Gott und zum Erbe der Väter festgeschrieben. Inwieweit wird das in der Tat berücksichtigt? Es erhebt sich die Frage, inwieweit diese Grundlage mit einer „liberalen“ Auffassung vereinbar ist. Immerhin waren es „Liberale“, die im ausgehenden achtzehnten Jahrhundert den spezifischen Ausdruck tirolerischen Glaubens in Form der Herz–Jesu–Verehrung bekämpften und mit einem Verbot belegten, also die relative Glaubensfreiheit in Tirol gemäß „liberalen“ Vorstellungen und französisch-revolutionärer Auffassung empfindlich einschränkten. Das war die Lage, gegen die die bekannten Worte „Auf zum Schwur, Tiroler Land“ und „Treue ist Tiroler Brauch“ gerichtet sind. Man wird den gegenständlichen Passus in der Tiroler Landesverfassung schwerlich von diesem Hintergrund ablösen können. Deshalb muß ich schon die Gretchenfrage an die Freiheitsbewegung für Südtirol richten: „Wie hältst du’s mit der Religion“
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