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18-02-2008 19:46
 
Zielrichtungen
S.g. Frau Klotz! Sehr geehrter Herr Knoll! 
 
Man sollte überlegen, auch gezielt die Amtswalter (Funktionäre) der zweiten und dritten Ebene der Südtiroler Volkspartei anzusprechen und zur Mitarbeit für die Selbstbestimmung EINZULADEN. 
 
Aus meinen Erfahrungen in Österreich heraus weiß ich, dass in der Österreichischen Volkspartei sehr wohl in den "unteren" Ebenen ein paar Idealisten eifrig mitwerken, die auch offen zu denken bereit sind und ab und an auch ihre Meinung sagen, da sie die Abhängigkeiten der Parteiobrigkeiten nicht so sehr spüren. Wenn man mit diesen vernünftig redet, kann das Gesprächsergebnis nur eine Meinungsübereinstimmung sein. 
 
Um das gesamte Süd-Tiroler Volk gleichzeitig vom MUT zur Selbstbestimmung zu "überzeugen", benötigt man eine breitere Schicht gemeinnützig TÄTIGER. Da die meisten gemeinnützig Tätigen aber derzeit in der SVP beheimatet sind, kommt man nicht umhin, diese in die eigenen Pläne als Mittätige einzubinden, wenn man schneller erfolgreich sein will.  
Ich schätze es einfacher, bereits gemeinnützig tätige Amtswalter - selbst der SVP - dazu zu bewegen, sich für den MUT zur Selbstbestimmung einzusetzen, als dass man bislang gänzlich gemeinnützig Unbedarfte ("politisch Uninteressierte") erstens einmal für Politik zu interessieren und zweitens auch noch zu einem Mitarbeiten zu überreden. 
 
Wie erreicht man diese Einbindung der SVP-Amtswalter? Nun: Man lindert den "Treuebruch", den ein Wechsel von SVP zu SF bedeutete, einfach ab oder stellt ihn nicht als solchen dar. 
Das geht, indem man die Wesensart der SF von der Wesensart der SVP löst: Die SVP ist eine dauerhaft angelegte politische Vertretung im Süd-Tiroler Landtag. Die SF ist derzeit eine ebensolche (dauerhafte Vertretung im Landtag). 
Die SF müsste letzteres aber nicht sein. Sie erfüllt ihren Wesenszweck bereits, wenn sie die Selbstbestimmung (mit)bewirkt hat. 
 
Daher, um einen Beitritt bislang unter der SVP tätiger Gemeinmehrer zu erleichtern, könnte man in der Satzung der SF festschreiben, dass  
>>> sie (die SF) nur solange Bestand haben wird, bis a) die Selbstbestimmung verwirklicht ist oder b) eine Volksabstimmung über die Selbstbestimmung abgehalten wurde.
IP: 80.109.24.106
 
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