Einen Kommentar melden
Danke, daß Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Kommentar an den Administrator dieser Seite zu melden.
Bitte vervollständigen Sie dieses Formular und klicken Sie anschließend auf den Senden Button, um Ihre Meldung abzuschließen.
Fragen oder Hinweise zum Kommentar
|
09-12-2007 14:54
|
|||
|
10. Dez., Tag der Menschenrechte
Dieses Menschenrecht auf Selbstbestimmung der Völker findet man nicht nur in der UNO- Grundrecht- und Menschenrechtscharta, sondern auch oder vor allem in der Schlussakte der Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Helsinki aus dem Jahre 1975. Aus diesen Quellen setzt sich bekanntlich das heute gültige Völkerrecht nicht nur im abendländischen Sinne zusammen, aber auch aus anderen bekannten und anerkannten Kodifizierungen. Ich war in diesem Jahre 1975 noch ein Schulkind, aber ich kann mich heute noch lebhaft erinnern, wie unser Schuldirektor wohl im Hinblick auf die auch damals erlebte Fernbestimmung gemeint hat; Liebe Kinder, merkt euch dieses Datum und diese Erklärung aus Helsinki, darauf werden sich die unterdrückten Völker und Menschen in Europa noch in Hundert Jahren erinnern und berufen. Wie recht hat er damals gehabt, der Herr Lehrer! Auf dieses Recht haben sich nach 1975 in den 80er Jahren zuerst die Polen, dann die Ost-Deutschen, die Ungarn, die Tschechen und Slowaken, die Balten, die Völker Ex-Jugoslawiens und bis heute 2007 berufen, und sie alle haben auch ihre Selbstbestimmung endlich bekommen. Diese Länder und Völker sind nach der Inanspruchnahme dieses Menschenrechtes auf Selbstbestimmung, die meisten davon seit Jahrzehnten, bereits souveräne selbstbestimmte Völker geworden. Für die weitere Selbstbestimmung in Süd-Tirol könnten daher die Beispiele dieser Selbstbestimmungen am Beispiel der Deutschen Einheit 1990, der Unabhängigkeits Montenegros von Serbien 2006, der Selbstbestimmung Kosovos 2007/08 (?) genutzt werden, aber auch aus der Selbstbestimmung in der westeuropäischen Geschichte, wo das französische Saaralnd im Jahre 1956 nach einer Abstimmung sich für eine andere staatliche Zugehörigkeit entschieden hat, als die französiche. Als in Helsinki im Jahre 1975 der noch so servile und kriecherische Verweigerer der Selbstbestimmung für die Ost-Deutschen in der Ex-DDR Erich Honecker, zusammen mit dem senilen sowjetischen Staatschef Breschniew dieses Dokument unterzeichnet hat, dachten sich diese Herrschaften wohl, eher wird der Westen kommunistisch werden, bevor wir das Recht auf freie und demokratische Selbstbestimmung von uns regierenden Völker gewähren werden. Über 10 Jahre später im Jahre 1989 war Erich & Co mit seiner Firma am Ende und musste unter dem Druck der Massen in seinem eigenen Land abdanken. Die Selbstbestimmung und das Menschenrecht ist daher sogar aus einer aussichtslosen Ausganslage möglich und politisch durchsetzbar, in jedem Land und zu jeder Zeit der Geschichte. Von den erfolgten Selbstbestimmungen haben all die Völker, die sie damals bis heute unverdrossen gefordert haben, nur profitiert, und trotz manchen Unkenrufen, keines dieser Länder wünschte sich die alten Zustände zurück. Nach meinem Dafürhalten, auf die heutige völkerrechtliche und politische Situation in Süd-Tirol übertragen, würde das bedeuten, wir leben in einem demokratischen und freien Staatswesen als ein Teil der Völkergemeinschaft der EU und daher müsste es im Einklang mit allen Rechtsnormen des Staates möglich sein, über die Frage der Selbstbestimmung ernsthaft nachzudenken, wohl auf dem Wege einer Volksabstimmung über die Erlangung der Selbstbestimmung für Süd-Tirol, wie z.B. 2006 im Falle von Montenegro. Darüber nachzudenken kann uns niemand werwehren, danach politisch zu handeln, obliegt aber einzig und allein der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen als die legitime frei gewählte politische Vertretung der Bevölkerung in diesem von Italien verwalteten Teil Tirols südlich des Brenners. Der italienische Staat hat all die für die Selbstbestimmung Süd-Tirols im völkerrechtlichen Sinne bindenden Rechtakte unterzeichnet und auch ratifiziert. Dem italienischen Herrschaftsanspruch in Süd-Tirol hat bie Bevölkerung hier bei passenden historischen Gelegenheiten immer wieder entschieden und geschlossen widersprochen, so bei den Petitionen an die Aussenwelt von 1918, 1946, 2006. Die Geschichte der leidvollen Erfahrung Süd-Tirols mit der seinerzeit mit Verrat, Betrug und Gewalt erzwungenen Zugehörigkeit zu diesem heutigen Staat sei nur am Rande erwähnt. Italien braucht sich daher in dieser Frage nur daran zu halten, wozu man sich so feierlich vor der ganzen Welt scheinbar verpflichtet hat, nämlich das Menschenrecht auf Selbstbestimmung einer bedrängten Volksgruppe, in ihrem eigenen Siedlungsgebiet, in einem Staat der immer noch so empfundenen Fernbestimmung zu achten. Ich nehme mir auch im Simme der Menschenrechte dieses Recht heraus, eben dieses mein Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung und versuche in diesem Forum meine eigene Sichtweise der Selbstbestimmung Süd-Tirols darzustellen. Ich danke vom Herzen der politischen Bewegegung der Süd-Tiroler Freiheit, dass dies hier ohne Wenn und Aber möglich geworden ist. Wenigstens diesen kleinen zivilisatorischen Vorsprung der Befürworter der Selbstbestimmung gegenüber der Allmacht der Fernbestimmung darf man hier und bei dieser Gelegenheit hervorheben. Daher auch am Tag der Menschenrechte heisst es mehr denn je; Tirol isch lei oans, a Landl kloans!
IP: 195.3.113.171
|
|||
![]() |


