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12-11-2007 16:44
 
Man kann nicht behaupften, dass das suedliche Tirol (mit Trentino, damals Suedtirol genannnt) Italien unrechtmaessig zugesprochen wurde, denn dies geschah laut Friedensvertrag nach dem I. Weltkrieg. Das Gebiet (mit Trentino) wurde dem italienischen Staat, mit der Auflage der Autonomie, einverleibt. Heute behaupten, es handelt sich um eine Unrechtsgrenze ist also nicht korrekt, denn da setzt man internationales Recht aufs Spiel und tritt es mit Fuessen. Gerade die Union beruft sich ja auch immer auf UN-Recht, also internationales Recht, wenn es um andere Angelegenheiten geht (Toponomastik z.B.). Welche katastrophalen Folgen die Nicht-Anerkennung von internationalem Recht haben kann, hat Hitlerdeutschland beweisen. Es wollte die Grenzen nicht anerkennen, und Deutschland musste nach dem 2. Weltkrieg 25% de Staatsterritoriums abgeben, was 13 Millionen Fluechtlinge zur Folge hatte. Eine staatliche Grenzaenderung wuerde das Einverstaendnis der damaligen Siegermaechte erfordern, um rechtmaessig zu sein.
IP: 194.242.211.126
 
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