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13-08-2007 09:57
 
@ XXX 
 
Wieder einer von diesen juristisch Halbgebildeten, was? 
 
Glaubst du wirklich, dass ich dich fragen muss, wenn von dir ein Foto schießen will? Komme ich nun ins Gefängnis, weil ich in meinem Urlaub ein Erinnerungsfoto vom Eiffelturm mit einer Menschentraube davor geknipst habe? Sag mal, sonst geht's noch, oder? 
 
Eine ganz andere Frage ist, ob ich Fotos von dir ohne dein Einverständnis VERÖFFENTLICHEN darf. (Weißt du, das ist der Abdruck deines Fotos in den Zeitungen und so). Hier gibt es tatächlich Einschränkungen. Dabei wird in der Tat unterschieden, ob das Foto im öffentlichen Raum aufgenommen worden ist und ob ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Fotos besteht oder aber nicht.
IP: 213.150.1.87
 
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