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13-08-2007 09:36
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@ Andreas F. Fink
Prunzipell teile ich deine Auffassung von Meinungsfreiheit. Mit einer WESENTLICHEN Einschränkung: Es ist eben NICHT dasselbe, seiner Meinung Ausdruck zu geben, indem man sie einfach formuliert, oder aber seiner Meinung Ausdruck zu verleihen, indem man die Äußerung eines anderen unterbindet. (Meinungs)freiheit ist nämlich immer die Freiheit des Andersdenkenden. Und die Ausübung eines Rechts (im voliegenden Fall das Recht auf Meinungsfreiheit) findet dort ihre Grenze, wo es die Ausübung desselben Rechts eines anderen verletzt oder einschränkt. Auf den aktuellen Fall bezogen bedeutet dies, dass es eben nicht dasselbe ist, Plakate mit einer Meinungsäußerung zu verbreiten oder diese mutwillig zu beschädigen oder zu zerstören. Dies sieht übrigens auch das StGB so. Wer also mit der Plakataktion nicht einverstanden ist, darf sich selbstverständlich dagegen aussprechen. Er darf meinetwegen südtirolweit grün-weiß-rote Plakate affichieren mit der Aufschrift "Südtirol IST Italien". Was er NICHT darf, ist, die bestehenden Plakate zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören. Zum Schluss noch die Molier'sche Definition von Meinungsfreiheit, die jeder Mensch auswendig lernen und täglich drei Mal rezitieren sollte: "Ich bin nicht deiner Meinung. Ich halte sie für schädlich un werde sie bekämpfen. Aber ich werde mein Leben dafür geben, dass du sie äußern darfst." Es lohnt sich, auch und gerade im Zusammenhang mit der altuellen Plakataktion darüber nachzudenken. Man kann sie auch als Gelegenheit zur eigenen Einübung von Demokratie und dem Respekt von Grundrechten nutzen. IP: 213.150.1.87
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