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Auch Rente ist Frauenrecht!

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Anlässlich des Welt-Frauen-Tages am 8. März weisen die Frauen der Süd-Tiroler Freiheit auf die anhaltende Diskriminierung von Frauen hin, welche sich der Erziehung oder Pflege von Familienangehörigen widmen und in Folge für diese Jahre nicht rentenversichert sind! Sie fordern zum wiederholten Mal die gesetzliche Anerkennung der Pflege- und Erziehungsjahre für die Rente. Durch die Schaffung eines eigenen Renteninstitutes in Südtirol könnte dies ermöglicht werden.

Nach wie vor haben nur Frauen, die offiziell berufstätig sind, das Privileg, rentenversichert zu sein. Wer sich aber bewusst für die Erziehung oder Pflege von Familienangehörigen entscheidet, wird benachteiligt, da diese Arbeit nicht für die Rentenjahre anerkannt wird. Dass Erziehung und Pflege in der Familie wenigstens genauso viel Einsatz wie jeder andere Beruf erfordert, wird oft zu wenig honoriert – ganz zu schweigen von der Wichtigkeit des sozialen Beitrags, den diese Frauen für unsere Gesellschaft leisten.

Diese Frauen werden diskriminiert, weil ihnen jene Jahre, die sie in die Erziehung und Pflege von Familienangehörigen investieren, bis heute nicht als Arbeitsjahre für die Rente angerechnet werden. Nur wer über entsprechende finanzielle Mittel verfügt, kann sich privat rentenversichern. Dazu muss jedoch in vielen Fällen eine langjährige Pflichtbindung mit der Versicherung eingegangen werden, die meist unnötig ist, weil sich die Pflege- oder Erziehungszeit nicht über einen so langen Zeitraum erstreckt.

In anderen Ländern werden zumindest die Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet. In Deutschland sind es drei Jahre, in Österreich sogar vier Jahre für jedes Kind.

„Unglaublich, dass Frauen in unserem Land, welche sich für die Erziehung und Pflege von Familienangehörigen entscheiden, im Jahre 2017 derart in ihrem Recht auf Rente benachteiligt und diskriminiert werden!“, bemängeln die Frauen der Süd-Tiroler Freiheit.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

für die Frauen der Süd-Tiroler Freiheit

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